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Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II bei einer Kredit- oder Leasingbank hinterlegt

Eine An-, Ummeldung oder Technische Änderung eines Fahrzeuges ohne Fahrzeugbrief / ZB Teil II ist nicht möglich!
Der Fahrzeugbrief / ZB Teil II muss von Ihnen im Vorfeld angefordert werden. Die Bank versendet dann den Brief für einen Bearbeitungszeitraum von bis zu drei Wochen an die Zulassungsstelle. Sie haben die Möglichkeit den Eingang des Fahrzeugbriefes / ZB Teil II unter der Telefonnummer 381 3122 zu erfragen und können beim bestätigten Eingang zu den Öffnungszeiten Ihre An-, Ummeldung oder Technische Änderung erledigen.

Hinweise:

  • Erfolgt keine Bearbeitung in diesem Zeitraum wird der Fahrzeugbrief / die ZB Teil II ebenfalls kostenpflichtig an die Bank zurück gesandt.
  • Die Verlängerung der Aufbewahrungsfrist kann nur durch die Bank schriftlich beantragt werden.