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Bebauungsplanauslegung

Öffentliche Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung der Satzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zur Gestaltung und Pflege der Vorgärten im Thünenviertel (Vorgartensatzung Thünenviertel, 1. Änderung)

Die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock hat in ihrer Sitzung am 05. September 2018 beschlossen, die 1. Änderung der Satzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zur Gestaltung und Pflege der Vorgärten im Thünenviertel (Vorgartensatzung Thünenviertel, 1. Änderung) aufzustellen.

Das Gebiet wird begrenzt:

Lageplan Vorgarten Thünenviertel                - im Nordosten:               durch die Dethardingstraße,
                - im Südosten:                 durch die Thünenstraße,
                - im Südwesten:               durch die Ernst-Heydemann-Straße,
                - im Nordwesten:             durch die Rembrandtstraße.

                

(siehe Übersichtsplan - Download)

Die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock hat in ihrer Sitzung am 05. September 2018 den Entwurf der 1. Änderung der Satzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zur Gestaltung und Pflege der Vorgärten im Thünenviertel gebilligt und zur Auslegung bestimmt. Der Entwurf liegt             

vom       15.10.2018     bis zum    23.11.2018
im Neuen Markt 3, 1. Obergeschoss, Raum 218

zu folgenden Zeiten öffentlich aus:

Montag, Mittwoch, Donnerstag           9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00  Uhr
Dienstag                                                     9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00  Uhr
Freitag                                                         9.00 bis 13.00  Uhr

Ein barrierefreier Zugang zum Auslegungsraum ist über den Aufzug, dessen ebenerdiger Zugang sich im gläsernen Geldautomatenbereich der Postbank befindet, während der o.g. Zeiten gewährleistet.

Der Entwurf der 1. Änderung der Satzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zur Gestaltung und Pflege der Vorgärten im Thünenviertel ist während der o. g. Auslegungszeit im Internet unter http://rathaus.rostock.de unter der Rubrik Bebauungsplanauslegungen eingestellt.

Für das genannte Gebiet liegt der Entwurf der Satzung zusätzlich im Ortsamt West, Goerdelerstraße 53 während des oben genannten Zeitraumes zu den öffentlichen Sprechzeiten aus.

Während der o. g. Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich abgegeben oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung der Satzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zur Gestaltung und Pflege der Vorgärten im Thünenviertel unberücksichtigt bleiben.

Ralph Müller
Leiter des Amtes für Stadtentwicklung,
Stadtplanung und Wirtschaft