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Bebauungsplan Nr. 13.GB.198 „Feuer- und Rettungswache 3, Dierkower Allee“

Öffentliche Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 13.GB.198 „Feuer- und Rettungswache 3, Dierkower Allee“

Die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock hat in ihrer Sitzung am 17.10.2018 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 13.GB.198 „Feuer-und Rettungswache 3, Dierkower Allee“ (Abgrenzung gemäß Übersichtsplan) beschlossen, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau der Feuer- und Rettungswache 3 zu schaffen. Am Standort sollen Berufsfeuerwehr, Rettungsdienst und die Freiwillige Feuerwehr untergebracht werden. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Absatz 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Das Plangebiet wird begrenzt:

im Nordosten:   durch den Verlauf eines Anschlussgleises der Rostocker Straßenbahn AG,

im Süden:         durch die Dierkower Allee,

im Westen:       durch die Hinrichsdorfer Straße.

 

 Der am 17.10.2018 von der Bürgerschaft der Hansestadt- und Universitätsstadt Rostock gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 13.GB.198 „Feuer- und Rettungswache 3, Dierkower Allee“, dessen Begründung einschließlich Umweltbericht sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Untersuchungen liegen

 vom 12.11.2018 bis zum 14.12.2018

 Am Neuen Markt 3, 1. Obergeschoss, Raum 218

während folgenden Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:

Montag, Mittwoch, Donnerstag            9.00 - 12.00 Uhr & 13.00 - 16.00  Uhr

Dienstag                                             9.00 - 12.00 Uhr & 13.00 - 18.00  Uhr

Freitag                                                9.00 - 13.00 Uhr

 Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

 A) Umweltbericht nach § 2 Abs. 4 BauGB als Teil der Planbegründung:

  • Darstellung der für den Bebauungsplan maßgeblichen Ziele des Natur- und Umweltschutzes
  • Darlegung von Überwachungserfordernissen zwecks Reaktion auf unvorhergesehene nachteilige Umweltauswirkungen
  • Darlegung der Ergebnisse der Umweltprüfung in Form einer schutzgutbezogenen Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen der Planung auf die Umwelt mit Ableitung von Maßnahmen zur Vermeidung oder Minderung von Umweltauswirkungen auf die nachfolgenden Schutzgüter:

Mensch/ menschliche Gesundheit

-  Ermittlung und Bewertung der Vorbelastungen und anlagebedingten Geräuschimmissionen;

-  Festsetzung passiver Lärmschutzmaßnahmen

Tiere/ Pflanzen/ biologische Vielfalt

-  Beurteilung der Auswirkungen auf Biotope, Biotopverbund, Arten, insbesondere Fledermäuse, Brutvögel und Amphibien; Einfluss der Planung auf Biotope und Schutzgüter;

-  außerhalb von Teillandschaftsräumen des Verbundsystems;

-  Vermeidungs-, Kompensationsmaßnahmen (FCS) sowie vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF)

Fläche/ Boden

-  Darlegung von Umfang und Intensität der Flächeninanspruchnahme, Beschreibung der vorhandenen Böden und planbedingter Bodenbelastungen;

-  Inanspruchnahme von Grün- und Waldflächen im Außenbereich

Wasser

-  Auswirkungen der Planung auf den Oberflächenwasserabfluss;

-  Erhalt bestehender Abflussbahnen, kaum Auswirkungen auf das Grundwasser

Klima/ Klimaschutz/ Klimawandel-anpassung

-  Ermittlung und Bewertung der Bestandsituation hinsichtlich klimatischer und klimaschutztechnischer Belange;

-  Auswirkungen der Planung auf die Funktion als Freiflächenklimatop;

-  Möglichkeiten der energieeffizienten und ressourcenschonenden Energieversorgung;

-  Ermittlung der hydrologischen Situation des Plangebiets und Maßnahme-Empfehlungen

Luft

-  Vorbelastungen und Auswirkungen aufgrund der Erhöhung des Verkehrsaufkommens infolge der Planung;

-  Minderungswirkung durch grünordnerische Maßnahmen

Landschaft(sbild)

-  Auswirkungen der Planung auf ein vorwiegend anthropogen beeinflusstes Landschaftsbild, keine Bedeutung für die landschaftsgebunde Erholung;

-  Minderungswirkung durch grünordnerische Maßnahmen

Kultur- und Sachgüter

-  sind nicht bekannt.

Wechselwirkungen

-  sind von untergeordneter Bedeutung

Schutzgebiete          

-  weder internationale noch nationale Schutzgebiete vorhanden;

-  ein gesetzlich geschütztes Biotop vorhanden

Eingriffe in Natur und Landschaft sowie deren Ausgleich (Ausgleich/ Eingriffsregelung nach BNatSchG)

-  Eingriffsbewertung und Ermittlung des Kompensationsbedarfes;

-  Ausgleichmaßnahmen innerhalb und außerhalb des Plangebietes;

-  verursachte Eingriffe können vollständig ausgeglichen werden

Überwachung erheblicher Umweltauswirkungen       

-  erhebliche Umweltauswirkungen für die Schutzgüter Fläche und Klima, daher werden Überwachungsmaßnahmen erforderlich

B) wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen:

  1. EURAWASSER Nord GmbH, Stellungnahme vom 12.06.09 zum Vorentwurf

-  Hinweise zur Grünordnung, zum vorhandenen Leitungsbestand, zur Trinkwasser- und Löschwasserversorgung und zur Ableitung des Schmutzwassers

  1. Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern, Stellungnahmen vom 01./19.06.18 zum Vorentwurf

-  Bestätigung der akustischen Plausibilität der Schalltechnischen Untersuchung

  1. Landesforst Mecklenburg-Vorpommern, Forstamt Billenhagen, Stellungnahme vom 24.05.18 zum Vorentwurf

-  Feststellung der Betroffenheit von Waldflächen, Hinweise zur Waldumwandlung und zum erforderlichen Waldabstand

  1. Stadtwerke Rostock, Leitungsauskunft vom 14.06.18, Stellungnahme vom 24.05.18, Fernwärmenetz

-  Versorgung mit Fernwärme grundsätzlich möglich

  1. Warnow-Wasser- und Abwasserverband, Stellungnahme vom 12.06.18 zum Vorentwurf

-  Hinweise zum vorhandenen Leitungsbestand, zum Umgang mit dem Niederschlagswasser

-  Lage der Bestandsleitungen Schmutzwasser und Trinkwasser widersprechen sich mit der Darstellung als Waldfläche im Sinne des Landeswaldgesetzes M-V

  1. Wasser- und Bodenverband „Untere Warnow – Küste“, Stellungnahme vom 05.06.18 zum Vorentwurf

-  Im Plangebiet befinden sich keine Anlagen des Wasser- und Bodenverbandes.

  1. Amt für Stadtgrün, Naturschutz, und Landschaftspflege, Stellungnahme vom 28.05.18

-  Hinweise zur Verbandsbeteiligung, zu den festgesetzten Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen (FCS-Maßnahmen) und vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen), zur Darstellung, zu Fassaden und/ oder Dachbegrünungen

  1. Amt für Umweltschutz, Stellungnahmen vom 31.05.18/ 08.06.18/ 30.07.18 zum Vorentwurf

-  Hinweise zum Umgang mit dem Niederschlagswasser auf dem Grundstück, zur Energieversorgung sowie Festsetzungsvorschläge zum Lärmschutz

 C) umweltbezogene Untersuchungen

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Ökologische Dienste Ortlieb, Dipl. Landschaftsökologe Falk Ortlieb, vom 31.01.2018 (Themenbereiche Pflanzen, Tiere, Biologische Vielfalt)

-  Erfassung der im Plangebiet vorkommenden Brutvogelarten und Bestandsbewertung der kartierten Arten, die nach der Roten Liste M-V als gefährdet bzw. stark gefährdet eingestuft sind oder deren Vorkommen in M-V raumbedeutsam für die Erhaltung der Art in Deutschland sind (6 Arten mit Gefährdungsstatus festgestellt, 3 Arten nicht gefährdet, aber auf Vorwarnliste);

-  Kartierung der Amphibien im Plangebiet anhand der Erfassungsergebnisse und Bewertung der Lebensraumeignung sowie Beurteilung vorhandener Kleingewässer hinsichtlich ihrer Reproduktionseignung, kein Nachweis streng geschützter Reptilienarten;

-  kein Nachweis von Winterquartieren oder Wochenstuben von Fledermäusen, Tagesquartiere in Bäumen möglich, Nutzung des Plangebietes zur Jagd hauptsächlich durch Zwergfledermaus;

-  aufgrund fehlender Vorkommen bzw. Habitateignung kein Betrachtungserfordernis für die Artengruppen Säugetiere (außer Fledermäuse), Reptilien, Fische und Rundmäuler, Tagfalter, Libellen, Käfer, Mollusken und Gefäßpflanzen;

-  Konfliktanalyse, inwieweit bei Umsetzung des Vorhabens bezüglich der Artengruppen Vögel, Fledermäuse und Amphibien mit einer Verletzung der in § 44 Abs. 1 BNatSchG dargelegten Verbote zu rechnen ist (Tötungsverbot, Störungsverbot, Schädigungsverbot von Fortpflanzungs- und Ruhestätten);

-  Ableitung von Vermeidungs-, Kompensationsmaßnahmen (FCS) zur Sicherung des Erhaltungszustandes sowie vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen (CEF, z.B. Bauzeitenregelung, ökologische Baubegleitung) zur Sicherung der Rechtskonformität der Planung in Bezug auf die Vorgaben des § 44 (1) BNatSchG

Schalltechnische Untersuchung, Hoffmann-Leichter Ingenieurgesellschaft mbH, Juli 2018 (Themenbereich Mensch/ Gesundheit)

-  Ermittlung und Bewertung der Geräuschimmissionen, welche durch den Betrieb der Feuerwache auf die umgebenden Nutzungen hervorgerufen werden, Gewährleistung der schalltechnischen Verträglichkeit zwischen der geplanten Feuer- und Rettungswache und den umliegenden schutzbedürftigen Nutzungen;

-  Ermittlung und Bewertung Verkehrslärmeinwirkungen auf das Plangebiet, Feststellung der Überschreitung von Orientierungswerten im Nachtzeitbereich;

-  Empfehlung von Maßnahmen des baulichen Schallschutzes sowie einer lärmorientierten Grundrissgestaltung von Gebäuden und entsprechende Festsetzungsvorschläge

Grünordnungsplan, Katrin Kröber, Garten- und Landschaftsarchitektur, Dipl.- Ing. (FH) Katrin Kröber, Freie Landschaftsarchitektin, vorläufige Planfassung 29.08.2018 (Themenbereiche Pflanzen, Tiere, Biologische, Vielfalt, Boden, Luft, Klima, Landschaftsbild, Grund- und Oberflächenwasser)

-  Darlegung und Beschreibung der natürlichen Bedingungen unter den Einzelaspekten Naturraum/ Relief, Geologie/ Böden, Grundwasser/ Oberflächenwasser, Klima, Luftqualität, heutige potenzielle natürliche Vegetation, Vegetation, Geschützte Biotope/ Alleen/ Baumreihen, Fauna, Schutzgebiete, Landschaftsbild/ Erholung;

-  Darlegung und Beschreibung der Vorhabenbestandteile und Bewertung der Auswirkungen auf Natur und Landschaft bezüglich der Einzelaspekte Boden/ Relief, Grund- und Oberflächenwasser, Klima, Luftqualität, Biotope, insbesondere gesetzlich geschützte Biotope/ Alleen/ Baumreihen, Fauna, Schutzgebiete, Landschaftsbild/ Erholung sowie Maßnahmen zur Vermeidung/ Minimierung der Eingriffe;

-  Ermittlung der Eingriffe in Natur und Landschaft durch Biotopverlust und Baumfällungen und Feststellung des entstehenden Kompensationsbedarfs einschließlich Waldumwandlung;

-  Feststellung des Kompensationsumfangs sowie vorgesehener Ersatzmaßnahmen und Nachweis einer ausgeglichenen Eingriffs-/ Ausgleichsbilanz einschließlich Waldumwandlung;

-  Darlegung und Beschreibung der grünordnerischen Maßnahmen und Kostenbilanz bei Umsetzung und Unterhaltung;

-  Vorschläge für Festsetzungen im Bebauungsplan im Hinblick auf Biotopschutz, Artenschutz sowie Pflanzgebote

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich abgegeben oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Ein barrierefreier Zugang zum Auslegungsraum ist über den Aufzug, dessen ebenerdiger Zugang sich im Geldautomatenbereich der Postbank befindet, während der o.g. Zeiten gewährleistet.

Die für die Planung zugrunde liegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften) können beim Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft der Hanse- und Universitätsstadt, Am Neuen Markt 3, eingesehen werden.

Der Entwurf des Bebauungsplans und der Entwurf der Begründung sind zusätzlich im Ortsamt Ost in Toitenwinkel, J.-Nehru-Straße 33 in 18147 Rostock zu den öffentlichen Sprechzeiten zur Information einsehbar.

Der Entwurf des Bebauungsplans und der Entwurf der Begründung einschließlich des Umweltberichts sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Untersuchungen können im Internet unter rathaus.rostock.de unter der Rubrik Bebauungsplanauslegung eingesehen werden.

Rostock, den 24.10.2017
 

Monika Fritsche

Stellvertretende Leiterin des Amtes für Stadtentwicklung,
Stadtplanung und Wirtschaft