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Bebauungsplanauslegung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 12.MI.84 Mischgebiet „Weißes Kreuz“

Öffentliche Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 12.MI.84 Mischgebiet „Weißes Kreuz“

Die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock hat in ihrer Sitzung am 17. Oktober  2018 den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 12.MI.84 Mischgebiet „Weißes Kreuz“ sowie den Entwurf der zugehörigen Begründung gebilligt. 

Mit dem B-Plan sollen folgende wesentliche Planungsziele verfolgt werden:

Anpassung an die mit dem Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt, Mittleres Mecklenburg (StALU MM) abgestimmten Änderungen zur Lage und Ausführung der Hochwasserschutzanlagen
Änderungen von einzelnen Verkehrsflächen
Erhöhung des Anteils an Wohnbauflächen durch die Umwandlung von Teilen der bisher als Mischgebiete festgesetzten Flächen in allgemeine Wohngebiete; Verzicht auf die Festsetzung eines eingeschränkten Gewerbegebietes am Verbindungsweg.

Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Es sind keine umweltrelevanten Auswirkungen durch die Planung zu erwarten.

Das Plangebiet wird begrenzt:

im Westen und

Nordwesten:      durch die Unterwarnow und die Herrenwiesen,

im Norden:         durch die Kleingartenanlage „Verbindungsweg, Abteilung II“,

im Osten:             durch den Verbindungsweg,

im Süden:            durch die Tessiner Straße und den Mühlendamm.

 Übersichtsplan Geltungsbereich Weißes Kreuz             

Die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock hat in ihrer Sitzung am 17. Oktober 2018  beschlossen, den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 12.MI.84 Mischgebiet „Weißes Kreuz“ und den Entwurf der zugehörigen Begründung öffentlich auszulegen. Die Auslegung erfolgt:

                         vom       12.11.2018     bis zum      21.12.2018

 im Neuen Markt 3, 1. Obergeschoss, Raum 218

zu folgenden Zeiten:

 Montag, Mittwoch, Donnerstag            9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00  Uhr

Dienstag                                                         9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00  Uhr

Freitag                                                            9.00 bis 13.00  Uhr

Ein barrierefreier Zugang zum Auslegungsraum ist über den Aufzug, dessen ebenerdiger Zugang sich im gläsernen Geldautomatenbereich der Postbank befindet, während der o.g. Zeiten gewährleistet.

 Der Entwurf des Bebauungsplans und der Entwurf der Begründung dazu sind während des o. g. Auslegungszeitraumes im Internet unter http://rathaus.rostock.de unter der Rubrik Bebauungsplanauslegungen eingestellt.

Für das genannte Gebiet liegen der Entwurf des Bebauungsplans und der Entwurf der Begründung dazu zusätzlich im Ortsamt Mitte, Neuer Markt 1a, während des oben genannten Auslegungszeitraumes zu den öffentlichen Sprechzeiten aus.

 Während der o. g. Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich abgegeben oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der

Beschlussfassung über die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 12.MI.84 Mischgebiet „Weißes Kreuz“ unberücksichtigt bleiben. 
 

Monika Fritsche
Stellvertretende Leiterin des Amtes für
Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft