Home
Navigation

Mehrere Demonstrationen am 12. Dezember 2018 in der Kröpeliner-Tor-Vorstadt

Pressemitteilung vom 07.12.2018

Am Mittwoch, 12. Dezember 2018, sind für die Kröpeliner-Tor-Vorstadt mehrere Versammlungen angemeldet. Darüber informiert das Stadtamt. Um Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten, kann es ab etwa 15 Uhr zu zeitweiligen Verkehrseinschränkungen kommen. Dies betrifft insbesondere den Ulmenmarkt und den Doberaner Platz sowie angrenzende Bereiche.

Bereits ab 9 Uhr gelten Halteverbote in mehreren ausgeschilderten Bereichen:

  • Ulmenmarkt,
  • Kiebitzberg,
  • An der Hasenbäk,
  • Bergstraße,
  • Stampfmüllerstraße (bis Friedhofsweg),
  • Ulmenstraße (zwischen Fritz Reuter-Straße und Saarplatz) sowie deren Seitenstraßen (jeweils etwa 50 Meter beidseitig),
  • Wismarsche Straße sowie deren Seitenstraßen (jeweils etwa 50 Meter beidseitig) und
  • Doberaner Platz sowie seine Seitenstraßen (jeweils etwa 50 Meter beidseitig).

Folgende Straßen werden temporär gesperrt:

  • Maßmannstraße (ab etwa 15 Uhr),
  • Wismarsche Straße (in beiden Richtungen, einschließlich aller Seitenstraßen),
  • Doberaner Platz (einschließlich aller Seitenstraßen),
  • Doberaner Straße (zwischen Höhe LIDL und Doberaner Platz),
  • Friedrichstraße (ab Patriotischer Weg),
  • Stampfmüllerstraße,
  • Friedhofsweg,
  • Arnold-Bernhard-Straße,
  • Parkstraße und
  • Kiebitzberg.

Zeitweilig werden auch Bus- und Straßenbahnlinien betroffen sein. Aktuelle Informationen sind über den Informationsdienst Twitter unter der Adresse @rsag_rostock oder www.twitter.com/rsag_rostock erhältlich.

Sämtliche mobilen Gegenstände, die sich auf Verkehrsflächen befinden, sollten gesichert oder beseitigt werden. Die Recyclingcontainer für Glas, Papier und Textilien sollten am 12. Dezember 2018 nicht genutzt werden.

Für Fragen hat die Polizeiinspektion Rostock ein Bürgertelefon am 11. und 12. Dezember 2018, jeweils in der Zeit 10 bis 22 Uhr, unter Tel. 0381 4916-2829 geschaltet. Aktuelle Informationen der Polizei werden am 12. Dezember auch über den Informationsdienst Twitter unter der Adresse @Polizei_Rostock oder www.twitter.com/polizei_rostock verbreitet.

Stadtverwaltung und Polizei sind bemüht, alle Einschränkungen für Einwohnerinnen und Einwohner, Gäste und Gewerbetreibende sowie an den Versammlungen Teilnehmende so gering wie möglich zu halten. Dennoch sind weitere Behinderungen durch Veranstaltungen Dritter nicht auszuschließen.

Das im Artikel 8 des Grundgesetzes verankerte Grundrecht auf Versammlungsfreiheit ist eines der höchsten Schutzgüter der Rechtsordnung in der Bundesrepublik Deutschland. Dabei unterscheidet das Gesetz nicht, welche Auffassungen und Meinungen vorgetragen werden, solange sich diese auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung bewegen und dem Grundsatz der Friedlichkeit folgen.

Versammlungsbehörde und Polizei sind zur strikten Neutralität verpflichtet und haben das Recht auf Versammlungsfreiheit für alle, die sich auf Artikel 8 des Grundgesetzes berufen, zu gewährleisten.