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Aufenthaltsbeendigung Asylbewerber

Das Sachgebiet Ausländerangelegenheiten berät die betreffenden Personen über die Möglichkeiten einer freiwilligen Ausreise und gibt gegebenenfalls entsprechende Unterstützung.

Ausländische Staatsangehörige, die über keinen gültigen Aufenthaltstitel für die Bundesrepublik Deutschland verfügen, sind verpflichtet, das Bundesgebiet unverzüglich bzw. während der verfügten Frist zu verlassen.

Unterlagen:

Keine

Gebühren:

Keine

Fristen:

Es gibt keine Fristen zu beachten.