Einbürgerung
Neuer Service im Migrationsamt - Online Terminvergabe
Einbürgerung ist die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit an ausländische Staatsangehörige. Sie erfolgt auf Antrag und wird durch die Aushändigung einer Einbürgerungsurkunde vollzogen.
Ausländische Urkunden und Entscheidungen müssen von einem öffentlich bestellten und allgemein beeidigten Dolmetscher und Übersetzer in die deutsche Sprache übersetzt werden.
News/Aktuelles
Der Deutsche Bundestag hat am 19. Januar 2024 das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechtes beschlossen. Das Gesetz soll voraussichtlich im Mai 2024 in Kraft treten.
Deutscher Bundestag - Staatsangehörigkeitsrecht soll überarbeitet werden
Derzeit überarbeiten wir unsere Informationen zu den neuen Einbürgerungsvoraussetzungen und zum Verfahrensablauf der Antragstellung. Aus diesem Grund ist eine Terminvergabe aktuell nicht möglich.
Die Bearbeitungszeit der bereits gestellten Einbürgerungsanträge beträgt derzeit 14 Monate ab Antragstellung.
Sofern Sie bereits einen Antrag gestellt haben, werden die bis zum Abschluss der Antragsprüfung geltenden Gesetzesänderungen (z.B. die Möglichkeit der Mehrstaatigkeit) bei der Prüfung Ihres Antrages berücksichtigt.
Personen, die bereits eine Einbürgerungszusicherung erhalten haben, werden schriftlich über die nächsten Schritte des Einbürgerungsverfahrens informiert, wenn das neue Gesetz in Kraft tritt.
- aktuelles biometrisches Lichtbild
- Geburtsurkunde
- ggf. Heiratsurkunde und/oder Scheidungsurteil mit Nachweis der Namensführung (z. B. Abschrift Familienbuch oder Namensänderung)
- Lebenslauf
- Nationalpass
- aktueller Aufenthaltstitel
- Nachweis über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache
- Einbürgerungstest
- Arbeitsvertrag bzw. Gewerbeanmeldung und Einkommensnachweise
- aktuelle Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse
- Mietvertrag und eine aktuelle Vermieterbescheinigung (mit Angabe Höhe der Mietzahlung)
- aktuelle erweiterte Meldebescheinigung
Eventuell können weitere Unterlagen aufgrund der persönlichen Situation erforderlich sein.
Gebühren:
Die Einbürgerungsgebühr beträgt 255,00 Euro pro Person. Sie ermäßigt sich für ein minderjähriges Kind, das mit eingebürgert wird und keine eigenen Einkünfte im Sinne des Einkommenssteuergesetzes hat, auf 51,00 Euro.
Es wird ein Gebührenvorschuss in voller Höhe bei der Antragstellung erhoben. Die Gebühr kann in bar oder per EC-Karte beglichen werden.
Fristen:
Die Bearbeitungsdauer ist fallspezifisch individuell.
Leistungsbeschreibungen aus den Informationsdiensten Mecklenburg-Vorpommern
Dienstleistungen
- Eigenständige Einbürgerung von Ausländern mit Einbürgerungsanspruch
- Eigenständige Einbürgerung von Ausländern ohne Einbürgerungsanspruch
- Einbürgerung des Ehegatten eines Deutschen
- Miteinbürgerung des Ehegatten eines Ausländers mit Einbürgerungsanspruch
- Miteinbürgerung des Ehegatten oder eines minderjährigen Kindes eines Ausländers ohne Einbürgerungsanspruch
- Miteinbürgerung eines minderjährigen Kindes eines Ausländers mit Einbürgerungsanspruch