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Bestattungsarten auf den kommunalen Friedhöfen

Viele Bereiche des Lebens sind durch Rechte und Gesetze eingeschränkt. So müssen auch Bestattungen nicht nur dem eigenen Wunsch sondern auch den gesetzlichen Rahmenbedingungen in Deutschland entsprechen.

In der Bundesrepublik Deutschland besteht Bestattungszwang, d.h. dass jeder menschliche Leichnam auf einem Friedhof bestattet werden muss. Eine Ausnahme bildet die Seebestattung. Gesetze und Verordnungen der Bundesländer legen den Bestattungszwang fest. In Mecklenburg-Vorpommern ist die regelnde Vorschrift das Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen im Land Mecklenburg-Vorpommern vom 03.07.1998. Auch der Bestattungsakt selbst unterliegt gesetzlichen Vorgaben. Unter der Bestattung wird die mit religiösen oder weltanschaulichen Gebräuchen verbundene Übergabe des menschlichen Leichnams an die Elemente verstanden.

Es gibt zwei gleichberechtigte Arten der Bestattung, die Erdbestattung und die Feuerbestattung. Die Wahl der Bestattungsart ist sicherlich stark von der persönlichen Überzeugung, Religion und allgemeinen Lebenseinstellung geprägt.

Erdbestattungen und Aschebeisetzungen dürfen grundsätzlich nur auf öffentlichen Bestattungsflächen erfolgen, entweder auf einem Kommunalen oder Kirchlichen Friedhof.

Auf den Kommunalen Friedhöfen in Rostock stehen folgende Bestattungsflächen zur Verfügung:

Neuer Friedhof Rostock

  • Reihengrabstätten für Erdbestattung und Urnenbeisetzung
  • Wahlgrabstätten für Erdbestattung und Urnenbeisetzung
  • Urnengemeinschaftsanlagen
  • Kolumbarium

Westfriedhof Rostock

  • Reihengrabstätten für Erdbestattung und Urnenbeisetzung
  • Wahlgrabstätten für Erdbestattung und Urnenbeisetzung
  • Aschestreuwiese
  • Anonyme Erdbestattung
  • Urnengemeinschaftsanlage

Neuer Friedhof Warnemünde

  • Reihengrabstätten für Erdbestattung und Urnenbeisetzung
  • Wahlgrabstätten für Erdbestattung und Urnenbeisetzung
  • Urnengemeinschaftsanlage

Leistungsbeschreibungen aus den Informationsdiensten Mecklenburg-Vorpommern

Erdbestattung

Der Sarg wird nach der Trauerzeremonie auf einem Friedhof in der Erde versenkt. Unterschieden wird nach Reihen- und Wahlgräbern. Die Grabstelle wird in der Regel dort erworben, wo die verstorbene Person Ihren letzten festen Wohnsitz hatte.
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Erdbestattung

Feuerbestattung / Beisetzungsarten

Bei der Feuerbestattung sind zwei Phasen zu unterscheiden. Zunächst erfolgen die Einäscherung der Leiche und die Übergabe der Aschereste in einer verschlossenen Urne. Danach wird in der zweiten Phase die Urne einem Grab oder einem anderen dafür bestimmten Ort (See) übergeben, oder die Aschereste werden oberirdisch verstreut (besondere Beisetzungsart in Rostock).
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Beisetzungsarten

Urnengrabstätten

Die Beisetzung in einem Urnengrab setzt die Einäscherung des Leichnams voraus, daher ist in jedem Falle eine besondere Vereinbarung mit dem Bestatter notwendig. Von Ihrem Bestattungsinstitut erhalten Sie die vorgesehenen Formulare.
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Urnengemeinschaftsanlage Neuer Friedhof Rostock

Urnengemeinschaftsanlagen

Auf den kommunalen Friedhöfen der Hansestadt Rostock gibt es Urnengemeinschaftsgrabanlagen. Die erste Urnengemeinschaftsanlage wurde 1976 auf dem Neuen Friedhof Rostock ihrer Bestimmung übergeben
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Urnengemeinschaftsanlage Neuer Friedhof

Aschestreuwiese

Die Möglichkeit der Ascheverstreuung auf dem Westfriedhof in Rostock besteht seit dem 3.7.1985. Ascheverstreuungen erfolgen oberirdisch auf dafür bestimmten Flächen der Friedhöfe. Geregelt wird sie seit 1998 durch das Landesbestattungsgesetz
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Aschestreuwiese Westfriedhof Rostock

Kolumbarium

Die eigentliche Bedeutung des lateinischen Wortes ist Taubenschlag. In der Antike wurden die seit etwa 50 vor Christus um Rom und Neapel entstandenen Bestattungsräume als Columbarium bezeichnet, weil sie mit ihren für die Urnen bestimmten Wandnischen an Taubenschläge erinnerten.
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Kolumbarium