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Artenschutz

Eine junge Waldohreule (Asio otus)
junge Waldohreule (Asio otus)

Eine Reihe von Tier- und Pflanzenarten ist nach nationalen und internationalen Bestimmungen geschützt. Das Bundesamt für Naturschutz stellt dazu eine Möglichkeit zur Recherche in einer Datenbank (WISIA) zur Verfügung, in der alle in der Bundesrepublik Deutschland geschützten Pflanzen und Tiere aufgelistet sind.

Der unteren Naturschutzbehörde (im Bereich des Landschaftsschutzgebietes Rostocker Heide – das Stadtforstamt) obliegt der Schutz der einheimischen wild lebenden besonders oder streng geschützten Arten.
Aufgaben des Artenschutzes nach Bundesrecht in Bezug auf Haltung, Besitz und Vermarktung aller besonders oder streng geschützten Arten nimmt das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (LUNG) wahr.

Die Haltung von besonders geschützten Wirbeltieren ist nach § 7 der Bundesartenschutzverordnung meldepflichtig. Sie können die angebotenen Formulare für die Bestandsanzeige oder Bestandsänderungsanzeige für Ihre Meldungen verwenden (siehe auch Downloads).

Ein naturgemäßer Schwerpunkt des Artenschutzes in einer Großstadt ist der Schutz gebäudegebundener Arten (Fledermäuse, Mauersegler, Dohle, Schwalben, Schleiereule u. a.). Weitergehende Informationen enthält das Hinweisblatt zum Artenschutz an Gebäuden.
Zusätzlich können Sie Informationsfaltblätter zu einzelnen Arten wie Moschusbock, Hummeln, Igel, Maulwurf, Breitblättrige Sitter, Hornisse, Laubfrosch, Schwalbenschwanz, Libellen, Weinbergschnecke, Amphibienwanderung, Haussperling, Waldameisen, Ringelnatter, Mehlschwalbe, Pilze, Fledermäuse, Artenschutz bei Gehölzen, Amsel aber auch "Tipps für Touristen" bekommen.

Alle Downloads und die Links auf Seiten anderer Behörden finden Sie separat in einer Übersicht (siehe unten).

Hinweis:
"stadtgruen@rostock.de" und "mitarbeitername@rostock.de" sind kein Zugang für elektronisch signierte und verschlüsselte Dokumente. Verfahrensanträge, Rechtsbehelfe oder andere Schriftsätze und Erklärungen, die eigenhändig zu unterschreiben sind, können per E-Mail nicht rechtswirksam eingereicht werden.

Leistungsbeschreibungen aus den Informationsdiensten Mecklenburg-Vorpommern