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Stadtkasse

Die Stadtkasse ist der Dienstleistungsbereich in allen Geldangelegenheiten, in denen die Hanse- und Universitätsstadt Rostock tätig ist.

Als Stadtkasse bearbeiten wir auf Anordnung der Ämter den gesamten Zahlungsverkehr der Stadtverwaltung. Wir tätigen alle Überweisungen sowie Lastschriften und erledigen die gesamte Buchführung.

Bankverbindungen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock:

Deutsche Kreditbank AG IBAN DE60 1203 0000 0000 1003 21
  BIC BYLADEM1001
OstseeSparkasse Rostock IBAN DE27 1305 0000 0205 6000 00
  BIC NOLADE21ROS
Deutsche Bank AG IBAN DE79 1307 0000 0116 8038 00
  BIC DEUTDEBRXXX
HypoVereinsbank AG IBAN DE22 2003 0000 0019 5654 99
  BIC HYVEDEMM300

Sollten Sie Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Hanse- und Universitätsstadt Rostock haben oder Zahlungen von der Hanse- und Universitätsstadt Rostock erwarten, bitten wir Sie bei Wohnungswechsel, Namensänderung oder Veränderung der Kontoverbindung unbedingt um sofortige schriftliche Information.

Für wiederkehrende Zahlungsverpflichtungen, wie z. B. die Grundsteuer, können Sie der Stadtkasse ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Wir buchen dann zur Fälligkeit den entsprechenden Betrag von Ihrem Konto ab. Bitte achten Sie dann stets auf eine ausreichende Kontodeckung.
Sie haben das Recht, dieses Mandat jederzeit zu widerrufen. Bitte nutzen Sie den Vordruck unter "Downloads".
Bei ungerechtfertigtem Abzug bitten wir Sie, sofort Kontakt mit uns aufzunehmen.

Sollten Sie Zahlungen an die Hanse- und Universitätsstadt Rostock leisten, tragen Sie im Überweisungsträger unbedingt den im Bescheid oder den in der Rechnung genannten Verwendungszweck ein. Dies ermöglicht uns die schnelle und korrekte Zuordnung der Zahlung auf Ihrem Personenkonto.

Abweichend von den allgemeinen Öffnungszeiten sind die Vollziehungsbeamten im Außendienst täglich von 07.30 bis 09.30 Uhr zu ihren Bürozeiten erreichbar.

Hinweis:

Gebühreneinzug Haus- und Gewerbemüll
Der Gebühreneinzug für Haus- und Gewerbemüllentsorgung erfolgt bei der Zahlstelle der Stadtentsorgung, Am Petridamm 26/27, 18146 Rostock

Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung

Auf Antrag wird eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt, sofern Sie bzw. Ihre Firma in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock ansässig sind
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Luftbild Rostock - Blick auf die Stadtsilhouette