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Straßenreinigungsgebühren

In der Hansestadt Rostock werden Straßenreinigungsgebühren seit dem 01.08.1993 erhoben. Die zur Gebührenerhebung herangezogenen Straßen sind im Straßenverzeichnis § 8 der jeweils gültigen Straßenreinigungssatzung der Hansestadt Rostock aufgeführt. Berechnungsgrundlage für die Erhebung der Straßenreinigungsgebühr in der Hansestadt Rostock ist der Flächenmeter (Quadratwurzel aus der Fläche des Grundstücks) und der Tarif je Reinigungsklasse nach der jeweils gültigen Fassung der Gebührensatzung.
Bei einer nichtsatzungsgemäßen Reinigung der gebührenpflichtigen Fahrbahnen und Gehbahnen, die die Hansestadt Rostock zu vertreten hat, kann der Abgabepflichtige einen Antrag auf Prüfung der satzungsgemäßen Reinigung stellen.

In den Ortsämtern der Hansestadt Rostock können die Anträge auf Prüfung der satzungsgemäßen Reinigung, Anträge auf Stundung und Erlass der Straßenreinigungsgebühren entgegengenommen oder zur Niederschrift aufgenommen werden.

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