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Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges mit einem auswärtigen Kennzeichen mit Verwertungsnachweis oder Verbleibserklärung

Erforderliche Unterlagen:

  • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Kennzeichenschild/er
  • Nachweis der Verwertung gemäß § 4 Abs.1 der Altautoverordnung für Fahrzeuge der Klasse M 1 und N 1
  • Verbleibserklärung im Sinne des § 15 Abs. 2 Fahrzeug-Zulassungsverordnung

Gebühr: 12,00 EUR