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Oldtimerkennzeichen HRO 07 .... ( nach § 17 Fahrzeug-Zulassungsverordnung )

Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung
  • SEPA-Mandat (Zahlung von Kraftfahrzeugsteuer)
  • Führungszeugnis (Beantragung bei den Ortsämtern)
  • einen schriftlichen Antrag mit kurzer Darstellung über die vorgesehene Nutzung der roten Kennzeichen
  • Eigentumsnachweis (original)
  • vorhandene Fahrzeugpapiere
  • elektronische Versicherungsbestätigungs-Nr. (7-stellig) für rote Kennzeichen
  • Gutachten nach § 23 StVZO Neu geregelt ab 01.03.2007

Ein Oldtimerkennzeichen kann erst 30 Jahre nach dem Tag der 1. Zulassung des Fahrzeuges beantragt werden.

Gebühr: 77,90 EUR