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Rote Dauerkennzeichen

Rotes Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung für Kraftfahrzeugwerkstätten und Kraftfahrzeughändlern

Erforderliche Unterlagen:

  • schriftlicher Antrag mit kurzer Darstellung des Bedarfs
  • Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung
  • Gewerbeanmeldung
  • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt
  • SEPA-Mandat(gilt nur für die Kraftfahrzeugsteuer des Roten Kennzeichens ab dem Tag der Zuteilung)
  • elektronische Versicherungsbestätigungs-Nr. (7-stellig)
  • Skizze der Betriebsstätte
  • Mietvertrag oder Nachweis über das Eigentum der Betriebsstätte
  • Führungszeugnis (Beantragung bei den Ortsämtern)
  • Auskunft aus dem Verkehrszentralregister Flensburg (Beantragung beim KBA)

Gebühr 207,90 EUR