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Umwandlung von Lebenspartnerschaften

Eine bereits bestehende Lebenspartnerschaft kann auf Antrag in eine Ehe "umgewandelt" werden. Ist die Umwandlung nicht gewünscht, muss das Paar nichts unternehmen. Die Lebenspartnerschaft besteht dann wie bisher fort. Die Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe kann wie eine klassische Eheschließung in einem unserer Trauräume, mit Gästen und einer Rede oder auch rein formell kurz und knapp in unseren Büros erfolgen. In beiden Fällen muss ein Termin für die Umwandlung vereinbart werden. Es ist organisatorisch und zeitlich nicht möglich, ohne einen Termin, z.B. während der Öffnungszeiten, die Umwandlung durchzuführen.

Anmeldung zur Umwandlung einer Lebenspartnerschaft

Die Lebenspartner/Innen müssen die Umwandlung ihrer Lebenspartnerschaft bei dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der beiden einen Haupt- oder Nebenwohnsitz hat, anmelden. Die Umwandlung kann dann an jedem Standesamt in Deutschland erfolgen.

Unterlagen zur Umwandlung einer Lebenspartnerschaft

Vorzulegende Unterlagen:

  • Lebenspartnerschaftsurkunde
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Meldebescheinigung mit Angabe des Familienstandes vom Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes (nicht erforderlich bei Wohnsitz in Rostock)
  • Beglaubigte Abschriften der Geburtseinträge

Möglichkeiten der Namensführung bei Umwandlung einer Lebenspartnerschaft

Wurde in der früher geschlossenen Lebenspartnerschaft bereits ein Lebenspartnerschaftsname bestimmt, ist dieser auch für die Ehe, dann als Ehename bindend. Wurde bisher kein gemeinsamer Name geführt, kann auch im Rahmen der Umwandlung ein Ehename bestimmt werden.

Allgemeine Hinweise bei Umwandlung einer Lebenspartnerschaft und bei einer gleichgeschlechtlichen Eheschließung

Seit dem 01.10.2017 können gleichgeschlechtliche Paare in Deutschland die Ehe schließen. Die Begründung einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft ist seitdem nicht mehr möglich.

Die Prüfung der Ehevoraussetzungen für die gleichgeschlechtliche Ehe bzw. die Umwandlung wird ausschließlich nach deutschem Recht geprüft und nach deutschem Recht geschlossen.

Ob eine gleichgeschlechtliche Ehe im Ausland anerkannt ist, hängt von jedem einzelnen Staat und dessen Vorschriften ab. Wenn ein Ehegatte oder beide nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt/en, empfehlen wir, sich über die Anerkennung der gleichgeschlechtlichen Ehe im Heimatstaat zu informieren. Dies betrifft auch die Frage, ob ein hier in Deutschland bestimmter gemeinsamer Ehename anerkannt und im Reisepass eingetragen wird. Es kann sein, dass die gleichgeschlechtliche Ehe in dem Heimatstaat als nicht existent angesehen wird und ein Ehename nicht eintragsfähig ist und die ausländische Partnerin/der ausländische Partner dort ihren/seinen früheren Namen weiterführen muss. In Deutschland gilt ab dem Zeitpunkt der Eheschließung aber nur noch der nach deutschen Recht gültigen Ehename.

Die Anmeldung der Umwandlung ist gebührenfrei. Es werden aber z.B. die Gebühren für die Eheurkunde, für eine Trauung außerhalb der Dienstzeiten (Freitag ab 13:00 Uhr, Samstag) und evtl. Fahrtkosten berechnet.

Leistungsbeschreibungen aus den Informationsdiensten Mecklenburg-Vorpommern

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