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Sterbefall

Es werden alle Sterbefälle beurkundet, die sich im Zuständigkeitsbereich des Standesamtes Rostock ereignen. Diese Beurkundung des Sterbefalles erfolgt im Standesamt bei der Stadtverwaltung Rostock.

Es ist empfehlenswert, sich bei Eintritt eines Sterbefalles an einen Bestatter zu wenden, dem dann die Unterlagen zur Beurkundung des Sterbefalles übergeben werden (z. B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, evt. Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des Ehegatten). Der Bestatter reicht die Unterlagen zur Beurkundung des Sterbefalles an das Standesamt Rostock weiter.

Rechtsgrundlagen (Allgemein): Personenstandsgesetz, Personenstandsverordnung

Leistungsbeschreibungen aus den Informationsdiensten Mecklenburg-Vorpommern