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Führerscheinstelle

Online-Terminvergabe für die Bearbeitung von Anliegen


Die Bearbeitung Ihrer Anliegen in der Führerscheinstelle erfolgt grundsätzlich nur mit Termin. Nutzen Sie hierfür bitte die Online-Terminvergabe.

Es besteht die Möglichkeit, Termine bis 180 Tage im Voraus zu buchen.

Zusätzlich sind kurzfristige Termine täglich gegen 08:30 Uhr für den jeweiligen Tag buchbar.

Für die Bearbeitung Ihrer Anliegen ist die Vorlage des gültigen Personalausweises oder Reisepasses zwingend erforderlich.

Bitte bringen Sie unbedingt ein aktuelles biometrisches Passfoto (nicht älter als drei Jahre) zur Bearbeitung Ihres Antrages mit. Vor Ort besteht keine Möglichkeit, ein biometrisches Passfoto zu erstellen.

Führerscheine die vor 1999 nicht in Rostock ausgestellt wurden, erfordern die Anforderung einer Karteikartenabschrift von der ausstellenden Behörde.

Für eine Führerschein-Expressbestellung wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 29,50 Euro erhoben.

Verfahren zum Pflichtumtausch der Führerscheine

Der Pflichtumtausch steht zuerst für die Papierführerscheine an (bis 31.12.1998 ausgestellt). Wer vor 1953 geboren wurde, muss den Führerschein erst zum 19. Januar 2033 umtauschen. Die Antragstellung für den Pflichtumtausch der Führerscheine erfolgt grundsätzlich über den schriftlichen Weg mittels vorgegebenem Muster.

Das elektronische Formular kann hierin einfacher und verständlicher Form von Ihnen selbst ausgefüllt werden. Das vollständig ausgefüllte und zum Druck erzeugte Antragsformular ist dann auszudrucken, zu unterzeichnen und mit allen Anlagen (gemäß der Checkliste) per Post an die Führerscheinstelle zu schicken. Alternativ werden die Antragsformulare in Papierform (blanko) auch in allen Ortämtern sowie an der Infothek im Stadtamt, Charles-Darwin-Ring 6, 18059 Rostock, ausgegeben.

Nach Bearbeitung Ihres Antrages und Erstellung des neuen Führerscheins werden Sie kontaktiert, damit Sie hier vor Ort die Unterlagen im Original vorlegen, die Bezahlung des Verwaltungsvorganges vornehmen und Ihren Führerschein abholen können.

Die Bearbeitungszeit kann bis zu zwölf Wochen dauern.

Zur Abholung des neuen Führerscheins ist Ihr persönliches Erscheinen zwingend erforderlich.

Führerscheine, die vor 1999 nicht in Rostock ausgestellt wurden, erfordern die Anforderung einer Karteikartenabschrift von der ausstellenden Behörde. Bitte fordern Sie selbst diese Karteikartenabschrift ab, damit Ihr Antrag schnellstmöglich bearbeitet werden kann. Antrag auf Ausstellung einer Karteikartenabschrift14.1 KB  

Allgemeine Auskunft: Tel.:  0381 381-3399

Konkrete fachliche Fragen per E-Mail: fuehrerscheinstelle@rostock.de

Hinweis für Fahrerlaubnisinhaber der ehemaligen DDR

In der DDR wurde bei Erteilung der Fahrerlaubnis im Zeitraum vom 01.01.1968 bis zum 31.05.1982 nach jeder bestandenen
Führerscheinklasse dem Antragsteller die so genannte VK 30-Karte ausgehändigt (grau/grün im Postkartenformat). Diese VK 30-Karte muss daher im Original bei Antragstellung vorgelegt werden.
 

Leistungsbeschreibungen aus den Informationsdiensten Mecklenburg-Vorpommern