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Versteigerung von Fundsachen über das Internet

Pressemitteilung vom 09.08.2018 - Umwelt und Gesellschaft

Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock versteigert jetzt Fundsachen, an denen innerhalb der gesetzlichen Frist weder von rechtmäßigen Eigentümern noch von Findern Eigentumsansprüche geltend gemacht worden sind. Darüber informiert das Stadtamt. Die Fundsachen werden ab sofort im Internet-Portal unter der Adresse www.rostock.de/fundbuero in einer Vorschau angeboten und dann im Zeitraum vom 6. September 2018, 19.00 Uhr, bis spätestens 16. September 2018, 19.00 Uhr, versteigert.

Zur Versteigerung kommen Fahrräder, Handys, Fotoapparate, Schmuck, Uhren, Bekleidung, Schirme,  Kinderwagen, Roller, Akkordeon, Bücher und Haushaltsartikel. Wie bei herkömmlichen Vor-Ort-Versteigerungen von Fundsachen wurden die Gegenstände weder auf Funktionalität noch Beschädigung geprüft. Es kann weder eine Garantie noch Gewährleistung gegeben werden. Ein Umtausch oder Rücktritt vom Kauf ist nicht möglich.

Die Empfangsberechtigten werden gemäß § 980 BGB aufgefordert, ihre Rechte bis zum 5. September 2018 beim Stadtamt, Fundbüro, geltend zu machen.