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11. Mietspiegel für Rostock gilt ab 1. Januar 2019

Pressemitteilung vom 12.12.2018 - Wirtschaft und Verkehr

Die Rostocker Stadtverwaltung hat gemeinsam mit dem „Arbeitskreis Mietspiegel" den neuen qualifizierten Mietspiegel 2019 erarbeitet. Dem Gremium gehören die WIRO, der Mieterverein, der Rostocker Haus- und Grundeigentümerverein, der Immobilienverband Deutschland IVD Nord, die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, FIDES IMMOBILIA, SEMMELHAACK Wohnungsunternehmen sowie sieben Wohnungsgenossenschaften an, teilt das Bauamt mit.

Holger Matthäus, Senator für Bau und Umwelt, bedankt sich bei allen Beteiligten: „Die erneute konstruktive Mitarbeit am gemeinsamen qualifizierten Mietspiegel unserer Stadt ist nicht selbstverständlich, führt aber auf dem Mietwohnungsmarkt unserer Stadt maßgeblich zu Transparenz und einem klaren rechtlichen Rahmen! Dafür allen Mitwirkenden ein Dankeschön!"

Nach bewährter Methodik bildet der Mietspiegel die Nettokaltmieten für nicht preisgebundene Wohnungen vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage einschließlich der energetischen Ausstattung und Beschaffenheit, die in der Stadt üblicherweise bezahlt wurden, transparent ab. Für den qualifizierten Mietspiegel 2019 wurden nach einer Prüfung drei Wohnlagen - normale Wohnlage, gute Wohnlage und (neu) besondere Wohnlage – festgelegt.

Zur besonderen Wohnlage gehören die Ortsteile Stadtmitte, Kröpeliner-Tor-Vorstadt und Seebad Warnemünde. Das beispielhafte Straßenverzeichnis der guten Wohnlage wurde aktualisiert.

Der Mietspiegel berücksichtigt Mieten, die vom 1. Oktober 2014 bis zum Stichtag 30. September 2018 vereinbart oder verändert wurden. Der durchschnittliche Mietpreis liegt bei 6,12 Euro je Quadratmeter und hat sich im Vergleich zum Mietspiegel 2017 um 0,23 Euro je Quadratmeter erhöht. Der überwiegende Teil der Mietspiegelfelder hat eine Steigerung erfahren. Es gibt aber auch Felder in der Mietspiegeltabelle, bei denen Anfangs- oder Endwert eine Verringerung oder keine Veränderung aufweisen. Leerstand gibt es kaum in der Stadt. Der Wohnungsmarkt für Mietwohnungen in der Stadt ist gegenwärtig angespannt.

Seit dem 1. Oktober 2018 gilt für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock die so genannte Mietpreisbremse. Dementsprechend beträgt die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen im Bestand 15 Prozent. Zu Beginn eines Mietverhältnisses darf die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete in den meisten Fällen höchstens um zehn Prozent übersteigen. Mietwohnungen im niedrigen Preissegment sind sicherlich nicht in allen Wohnlagen oder Ortsteilen der Stadt zu haben. Die durchschnittlich preiswertesten Mietwohnungen gibt es in Toitenwinkel, Dierkow-Neu und Schmarl. Die durchschnittlich teuersten Mietwohnungen sind in der Stadtmitte, Seebad Warnemünde und in der Kröpeliner-Tor-Vorstadt zu finden.

Der qualifizierte Mietspiegel 2019 ist am 22. November 2018 im Arbeitskreis Mietspiegel einvernehmlich verabschiedet worden und im aktuellen Amts- und Mitteilungsblatt der Hanse- und Universitätsstadt „STÄDTISCHER ANZEIGER" vom 12. Dezember 2018 veröffentlicht.

Ab Anfang kommenden Jahres wird der 11. Mietspiegel auch als Broschüre erhältlich sein. Er liegt dann in den Ortsämtern, im Rathaus und im Haus des Bauens und der Umwelt kostenlos zur Mitnahme aus. Die Publikation kann aber auch über das Internet heruntergeladen werden.