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Mietspiegel

Hansestadt Rostock, Universitätsplatz mit Fünfgiebelhaus
Hansestadt Rostock, Universitätsplatz mit Fünfgiebelhaus
Foto: Hansestadt Rostock/Fotoagentur nordlicht

Der sechste Mietspiegel für nicht preisgebundenen Wohnraum in der Hansestadt Rostock ist ab dem 1. Januar 2009 gültig . Als Tabellenmietspiegel werden die in der Hansestadt Rostock üblicherweise gezahlten Nettokaltmieten für nicht preisgebundene Wohnungen vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage, die zu dem Stichtag 30.09.2008 in der Stadt gezahlt wurden, abgebildet.

Aufgabe des Mietspiegels ist es, die Ortsüblichkeit der Mieten für vergleichbare Wohnungen in der Hansestadt Rostock transparent zu machen. Als anerkanntes Begründungs- und Beweismittel für die Ortsüblichkeit der Miete bietet der qualifizierte Mietspiegel den Mietvertragsparteien bei bestehendem Mietverhältnis die Möglichkeit einer Einigung über die Mietenentwicklung, ohne selbst Wohnraumvergleichsobjekte ermitteln oder kostenaufwendige Gutachten über den Wert von Wohnungen anfertigen zu müssen.

Downloads

Mietspiegel für nicht preisgebundenen Wohnraum (application/pdf 107.0 KB)
Mietspiegeltabelle (application/pdf 42.8 KB)

Kontaktadressen

Bauamt
Karola Standfuß
Sachbearbeiterin Mietspiegel
Holbeinplatz 14, 18069 Rostock
Zimmer: E 08
Telefon: 0381 381-6075
Telefax: 0381 381-6080
E-Mail: senden



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