Umweltaufsicht / Überwachung der Abfallentsorgung
Nach der Abfall-Zuständigkeitsverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat der Oberbürgermeister der Hansestadt Rostock als "untere Abfallbehörde" die Überwachung der Abfallentsorgung außerhalb von Abfallentsorgungsanlagen (illegale Abfallentsorgung) als vom Land übertragen bekommende Aufgabe wahrzunehmen. Nach dem Geschäftsverteilungsplan der Hansestadt Rostock ist das Amt für Umweltschutz das hierfür zuständige Fachamt.
Zur Überwachung der Abfallentsorgung wurde bereits 1990 mit der Umweltaufsicht ein mobiler Kontroll-, Ermittlungs- und Eingreiftrupp im Amt für Umweltschutz geschaffen. Die Mitarbeiter der Umweltaufsicht werden dabei seit dem Wegfall des Zivildienstes von Bundesfreiwilligen unterstützt. Diese sind mit viel Engagement den Umweltfrevlern, insbesondere den Müllsündern täglich auf der Spur. Dazu werden von ihnen regelmäßige Begehungen (wöchentlich) aller Stadtteile durchgeführt. Weiterhin gehen viele Hinweise und Anzeigen von Bürgern über ein extra dafür eingerichtetes Umwelt-Telefon oder von der Polizei ein, denen dann unmittelbar nachgegangen wird.
Alle illegal entsorgten Abfälle werden erfasst und anschließend entsprechende Maßnahmen für deren Beräumung und ordnungsgemäße Entsorgung getroffen. Ist ein Pflichtiger (Abfallverursacher oder Abfallbesitzer) für die illegal entsorgten Abfälle ermittelbar, so wird dieser zur Abfallentsorgung aufgefordert. Ist dieser nicht ermittelbar, so muss die Stadt die Kosten für die Abfallentsorgung selber tragen. Die festgestellten Verunreinigungen werden dann oftmals von den Zivildienstleistenden selbständig, oder durch Auftragsvergabe an Entsorgungsfirmen beräumt und ordnungsgemäß entsorgt. Unmittelbare Gefahrenherde und öffentlich sehr negativ wirkende Müllplätze werden schnell unbürokratisch beräumt.
Zur Bestrafung der gemeldeten oder von der Umweltaufsicht ermittelten Abfallverursacher wird eine Anzeige bei der Bußgeldstelle (Ordnungswidrigkeit) oder bei der Polizei (Straftat) gleichzeitig erstattet. Privatinitiativen zur Reinhaltung der Hansestadt Rostock werden vom Amt für Umweltschutz personell (Zivildienstleistende) und materiell (Übernahme der Entsorgungskosten) zum Teil unterstützt.
Umwelt-Telefon der Umweltaufsicht im Amt für Umweltschutz Tel. (0381) 381 - 7303
Zur besseren Erreichbarkeit der Umweltaufsicht wurde für die Bürger Anfang 2003 das oben genannte Umwelt -Telefon eingerichtet. Hier können rund um die Uhr ihre Hinweise und Anzeigen zu Müllecken, Autowracks und anderen Umweltvergehen gemeldet werden. Während der Arbeitszeit (Montag bis Freitag von 8.00 Uhr -17.00 Uhr) nehmen die Kollegen der Umweltaufsicht die Meldungen persönlich entgegen. Danach können die Mitteilungen auf einen Anrufbeantworter gesprochen werden. Der Rückruf erfolgt am nächsten Arbeitstag. Die Umweltaufsicht ist auch per Fax und per E-Mail erreichbar. Fax. (0381) 381 - 9739
Downloads
Umwelttelefon (application/pdf 29.8 KB)
Plakat Sperrmüll, E-Schrott (application/pdf 146.1 KB)
Tätigkeitsbericht Umweltaufsicht 2011 (application/pdf 5.8 KB)
Kontaktadressen
Amt für Umweltschutz
Mathias Laubisch
Sachbearbeiter
Abteilung Abfallwirtschaft
Holbeinplatz 14, 18069 Rostock
Zimmer: E53
Telefon: 0381 3817303
Telefax: 0381 3819739
E-Mail: senden
Amt für Umweltschutz
Thomas Schmidt
Sachbearbeiter
Abteilung Abfallwirtschaft
Holbeinplatz 14
Zimmer: E 54
Telefon: 0381 3817304
Telefax: 0381 3819739
E-Mail: senden
Weiterführende Links
Auftrag Sperrmüllabfuhr
Auftrag Abfuhr E-Schott

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