Gutachten
Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.
Für die Erstattung von Gutachten werden Gebühren und Auslagen nach den gesetzlichen Bestimmungen erhoben. Die Gebühr hängt von der Höhe des Verkehrswertes ab.
Gutachten können über
- den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Rechten an Grundstücken,
- die Höhe der Entschädigung für andere Vermögensnachteile
- die Höhe von Pachtzinsen nach dem Bundeskleingartengesetz und
- das ortsübliche Nutzungsentgelt nach der Nutzungsentgeltverordnung
beim Gutachterausschuß beantragt werden.
Der Gutachterausschuß beschließt dabei als Kollegialgremium in der Regel in der Besetzung mit mindestens drei Personen (Vorsitzender und zwei ehrenamtliche Gutachter).
Kontaktadressen
Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt
Jürgen Salawa
Leiter der Geschäftsstelle
Gutachterausschuss
Holbeinplatz 14
Zimmer: 172
Telefon: 0381 381 6276
Telefax: 0381 381 6902
E-Mail: senden
Sprechzeiten:
Dienstag: 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 17.30 Uhr und nach Vereinbarung

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