Ausschreibungen
Ausschreibung vom 12.09.2011:
Grundstück in der Gemarkung Lütten Klein
Immobilienausschreibung zur Abgabe eines Angebotes
Als Eigentümer beabsichtigt die Hansestadt Rostock gegen Angebot das nachstehende Grundstück zu verkaufen.
Lage Gemarkung Lütten Klein, Flur 2, Teilfläche aus Flurstück 50/387 (ca. 3.920 m²), Teilfläche aus Flurstück 50/389 (ca. 2.500 m²), Teilfläche aus Flurstück 50/390 (ca. 4.400 m²)
Flurstück 50/392 (10 m ²)
Planungsrechtliche
Einordnung: Der rechtskräftige Bebauungsplan 06.SO.48.1 "Sondergebiet Messe mit 1. Änderung vom 21.08.2002, in dessen Geltungsbereich die ausgeschriebene Fläche liegt, enthält folgende bauplanungsrechtliche Festsetzungen:
- zulässig sind im Baufeld S 5 Sonstiges Sondergebiet Messe ein Messehotel ( 2-3 Sternehotel mit Hotelgastronomie, Seminarräume und Health-Club)
- im Baufeld S 7 großflächige Büroeinheiten und Gewerbebetriebe in Verbindung mit Messe/Messe-Dienstleistung in einem auf Multifunktionalität ausgelegten Gebäudekomplex.
Aufgrund des hergestellten Platzes werden die Bebauungsmöglichkeiten hinsichtlich der Baufelder eingeschränkt. Das heißt, die auf den Grundstücken vorhandenen Baumfenster mit den dazu gehörenden Bäumen sind zu erhalten, der sonstige Baumbestand soweit wie möglich. Die Größe der Baufelder ergibt sich aus dem anliegenden Lageplan.
Eine baurechtliche Prüfung eines Bauvorhabens bleibt einem Baugenehmigungsverfahren vorbehalten.
Die öffentliche Verkehrsanbindung wird entsprechend dem Nutzungskonzept noch geklärt
Eine separate Veräußerung der Einzelgrundstücke ist möglich.
Der B-Plan mit 1. Änderung liegt zur Einsichtnahme im Amt für Stadtplanung, Holbeinplatz 14, (Tel. 0381-3816146) vor.
Interessenten werden gebeten, schriftliche Gebote bei der
Hansestadt Rostock
Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt
Neuer Markt 1
18050 Rostock
Reg-Nr. 2221.0122.002
abzugeben.
Alle im Zusammenhang mit der Veräußerung stehenden Kosten (z.B. Vermessungs-, Notar- und Gerichtskosten) trägt der Bieter.
Mit dem Gebot sind einzureichen:
· Nutzungskonzept
· schlüssige Finanzierungsdarlegung
Weitere Auskünfte erteilt das Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt der Hansestadt Rostock, Tel. 0381/381-6432.
Ein Rechtsanspruch auf Erwerb leitet sich aus der Teilnahme an der Ausschreibung nicht ab.
Die Hansestadt Rostock ist nicht verpflichtet, irgendeinem Angebot den Zuschlag zu erteilen.
Die Hansestadt Rostock kann innerhalb von 5 Tagen vor Abschluss des Kaufvertrages die Vorlage einer selbstschuldnerischen, unwiderruflichen, unbedingten und unbefristeten Kaufpreiszahlungsbürgschaft eines deutschen Kreditinstitutes bzw. eine verbindliche Bankzusage über die Kaufpreishöhe verlangen.
Bei der Ausschreibung handelt es sich nicht um ein Verfahren nach der VOB und VOL.
Wilfried Beuthner

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