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Stadtplan, Gewerbeflächen an der Hans-Fallada-Straße, Link zur Vergrößerung im neuen Fenster
Stadtplan, Gewerbeflächen an der Hans-Fallada-Straße

Luftbild, Gewerbeflächen an der Hans-Fallada-Straße, Link zur Vergrößerung im neuen Fenster
Luftbild, Gewerbeflächen an der Hans-Fallada-Straße

Flurkarte, Gewerbeflächen an der Hans-Fallada-Straße, Link zur Vergrößerung im neuen Fenster
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Bebauungsplan, Gewerbeflächen an der Hans-Fallada-Straße, Link zur Vergrößerung im neuen Fenster
Bebauungsplan, Gewerbeflächen an der Hans-Fallada-Straße

Ausschreibung vom 04.04.2012:

Unbebaute Gewerbeflächen an der Hans-Fallada-Straße

Immobilienausschreibung zur Abgabe eines Angebotes

Als Eigentümer beabsichtigt die Hansestadt Rostock gegen Angebot die nachstehenden bebauten und unbebauten Grundstücke zu verkaufen.

Lage:

Rostock – B-Plangebiet Evershagen-Süd,
Gewerbeflächen an der Hans-Fallada-Str.

Katasterangaben:

Gemarkung Marienehe, Flur 1,
Grundstück I - Teilfläche aus dem Flurstück 24/184,
Gesamtfläche ca. 5.160 m² groß
Grundstück II - Teilfläche aus dem Flurstück 24/186,
Gesamtfläche ca. 3.360 m² groß
Grundstück III - Teilfläche aus Flurstück 24/186,
Gesamtfläche ca. 5.280 m² groß

Grundstücks- und Gebäudeangaben:

Die Gewerbeflächen liegen im Geltungsbereich des B-Plans Nr. 05.MI.82 „Evershagen-Süd“ in unmittelbarer Nähe der B 103 und der Bertolt-Brecht-Str. an der Hans-Fallada-Str.
Die Grundstücke sind unbebaut. Die Grundstücke sind mit einer GRZ von 0,8 und einer Gebäudehöhe von max. 15 m bebaubar. Auf die Festsetzung einer Bauweise wurde verzichtet.

Zulässig sind:

1. auf der GE-Fläche:
Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhäuser, Lagerplätze (max. 25 % der jeweiligen überbaubaren Grundstücksfläche) und öffentliche Betriebe sowie Geschäfts,- Büro- und Verwaltungsgebäude

2. auf der GEE-Fläche:
Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhäuser, Lagerplätze (bis zu 25 % der Grundstücksfläche) und öffentliche Betriebe sowie Geschäfts,- Büro- und Verwaltungsgebäude
Im Unterschied zur GE-Fläche sind hier keine Gewerbebetriebe zulässig, die das Wohnen auf den angrenzenden Wohnbauflächen wesentlich stören.

Angebotsbedingungen:

- Mindestgebot: 35,- €/m²
- Nutzungskonzept
- schlüssige Finanzierungsdarlegung

Gebote können für die Grundstücke I, II und III in ihrer Gesamtheit als auch für Teilflächen aus den einzelnen Grundstücken abgegeben werden.

Interessenten werden gebeten, schriftliche Angebote bei der

Hansestadt Rostock Kataster,- Vermessungs- und Liegenschaftsamt
Neuer Markt 1 18050 Rostock
mit der Aufschrift:

Grundstücksangebot! Gewerbeflächen an der Hans-Fallada-Str.

Reg.-Nr. 2223.0081...

abzugeben.

Für Inhalt oder Richtigkeit der obigen Angaben wird jegliche Haftung der Hansestadt
Rostock ausgeschlossen.

Mit dem Angebot ist von der finanzierenden Bank eine Bonitätsbescheinigung mit folgenden Aussagen zu - Dauer der Geschäftsverbindung
- allgemeine Beurteilung
- Kreditbeurteilung einzureichen.

Die Hansestadt Rostock kann innerhalb von 5 Tagen vor Abschluss des Kaufvertrages die Vorlage einer selbstschuldnerischen, unwiderruflichen, unbedingten und unbefristeten Kaufpreiszahlungsbürgschaft eines deutschen Kreditinstitutes verlangen.
Alle im Zusammenhang mit der Veräußerung stehenden Kosten einschließlich der Vermessungskosten trägt der Käufer.
Ein Rechtsanspruch auf Erwerb leitet sich aus der Teilnahme an der Ausschreibung nicht ab. Die Hansestadt Rostock ist nicht verpflichtet, irgendeinem Gebot den Zuschlag zu erteilen. Bei der Immobilienausschreibung handelt es sich nicht um ein Verfahren nach der Verdingungsordnung VOB und VOL.
Weitere Auskünfte erteilt das Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt der Hansestadt Rostock, Tel.: 0381/381 6426.

Andreas Adler



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