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Ausschreibung vom 06.06.2012:
Unbebautes Grundstück in Rostock-Lichtenhagen, Bützower Straße
Als Eigentümer beabsichtigt die Hansestadt Rostock gegen Gebot das nachstehende, unbebaute Grundstück zu verkaufen.
Lage:
Rostock – Lichtenhagen, Bützower Str.
Katasterangaben:
Gemarkung Groß Klein, Flur 1,
Flurstück 28/279,
Grundstücksgröße: 7.789 m²
Grundstücks- und Gebäudeangaben:
Das Grundstück liegt im Bereich zwischen der Bützower Str., der Parchimer Str. und der Mecklenburger Allee im Stadtteil Lichtenhagen (Wohngebiet mit mehrgeschossiger Plattenbauweise). In der Nähe des zur Verwertung stehenden Grundstücks befinden sich Einkaufs- und Dienstleistungseinrichtungen, ein Schulstandort mit Sportplatz und Sporthalle als auch Einrichtungen des Gesundheitswesens sowie Haltestellen der öffentlichen Verkehrsmittel (Straßenbahn- und Bushaltestelle an der Schleswiger Str.)
Das Grundstück war mit einer Kindertagesstätte bebaut, die im Jahr 2000 abgebrochen wurde. Zur Verwertung kommt somit ein erschlossenes, unbebautes Grundstück, welches über eine Verkehrsanbindung an das öffentliche Straßennetz mit Stichstraße und Wendemöglichkeit verfügt.
Nutzungsmöglichkeiten:
Die planungsrechtliche Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB (Innenbereich) in Verbindung
mit § 4 BauNVO (Allgemeines Wohngebiet).
Planungsrechtlich zulässig und aus stadtplanerischer Sicht empfohlen werden folgende
Nutzungen:
- Wohnen (auch Sonderformen)
- Anlagen für kirchliche, kulturelle und soziale Zwecke
- Einrichtungen für Tagesaufenthalte u.ä.
Dabei sind folgende städtebauliche Kennziffern einzuhalten:
- Neubebauung nur auf der ehemals bebauten Fläche ( ca. 3.290 m²) möglich
- GRZ max. 0,2 (ohne Stellplätze)
- offene Bauweise
- ein- bis dreigeschossig abgestufter Baukörper mit Flachdach
Interessenten werden gebeten, schriftlich Gebote bei der
Hansestadt Rostock Kataster,- Vermessungs- und Liegenschaftsamt
Neuer Markt 1
18050 Rostock
mit der Aufschrift:
Grundstücksangebot!Reg.-Nr.: 2219.0171
Bützower Str.
abzugeben.
Für Inhalt oder Richtigkeit der obigen Angaben wird jegliche Haftung der Hansestadt
Rostock ausgeschlossen.
Mit dem Angebot ist von der finanzierenden Bank eine Bonitätsbescheinigung mit folgenden Aussagen zu
- Dauer der Geschäftsverbindung
- Allgemeine Beurteilung
- Kreditbeurteilung einzureichen.
Die Hansestadt Rostock kann innerhalb von 5 Tagen vor Abschluss des Kaufvertrages die Vorlage einer selbstschuldnerischen, unwiderruflichen, unbedingten und unbefristeten Kaufpreiszahlungsbürgschaft (oder eine verbindliche Finanzierungsbestätigung) eines deutschen Kreditinstitutes verlangen.
Alle im Zusammenhang mit der Veräußerung stehenden Kosten trägt der Käufer.
Ein Rechtsanspruch auf Erwerb leitet sich aus der Teilnahme an der Ausschreibung nicht ab. Die Hansestadt Rostock ist nicht verpflichtet, irgendeinem Gebot den Zuschlag zu erteilen. Bei der Immobilienausschreibung handelt es sich nicht um ein Verfahren nach der Verdingungsordnung VOB und VOL.
Weitere Auskünfte erteilt das Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt der Hansestadt Rostock, Tel.: 0381/381 6426.
Andreas Adler

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