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Versteigerung von Fundsachen über das Internet ab 6. September

Pressemitteilung vom 17.07.2018 - Rathaus

Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock wird Fundsachen, an denen innerhalb der gesetzlichen Frist weder von rechtmäßigen Eigentümern noch von Findern Eigentumsansprüche geltend gemacht worden sind, über das Internet versteigern lassen. Dies erfolgt durchgehend ab 6. September 2018, 19 Uhr bis spätestens 16. September 2018, 19 Uhr, teilt das Stadtamt mit.

Zur Versteigerung kommen unter anderem Fahrräder, Handys, Fotoapparate, Schmuck, Uhren, Bekleidung, Schirme, Kinderwagen, Roller, Akkordeon, Bücher und Haushaltsartikel. Die Fundsachen werden ab 9. August 2018 im Internet-Portal unter

 www.rostock.de/fundbuero in einer Vorschau angeboten und zum genannten Versteigerungszeitraum versteigert.

Wie bei einer herkömmlichen Vor-Ort-Versteigerungen von Fundsachen, werden die Gegenstände weder auf Funktionalität noch Beschädigung geprüft. Es wird weder eine Garantie noch Gewährleistung gegeben. Ein Umtausch oder Rücktritt vom Kauf ist nicht möglich.

Die Empfangsberechtigten werden gemäß § 980 BGB aufgefordert, ihre Rechte bis zum

5. September 2018 beim Stadtamt, Fundbüro, geltend zu machen.