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Schulanfänger vom 15. bis 19. Oktober anmelden

Pressemitteilung vom 12.10.2018 - Bildung und Wissenschaft

Schulanfängerinnen und Schulanfänger für das Schuljahr 2019/2020 in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock müssen auf der Grundlage des Schulgesetzes Mecklenburg-Vorpommern vom 15. Oktober bis 19. Oktober 2018 angemeldet werden, teilt das Amt für Schule und Sport mit. Dies kann in der Zeit von Montag bis Donnerstag von 9 bis 12 Uhr und von 13 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 9 bis 13 Uhr erfolgen.

Mit Beginn des Schuljahres 2019/2020 werden die Kinder schulpflichtig, die bis zum 30. Juni 2019 das sechste Lebensjahr vollendet haben. Für diese Kinder besteht seitens der Eltern Anmeldepflicht.

Nachfolgend aufgeführte Anmeldeschulen in Trägerschaft der Hanse-und Universitätsstadt Rostock werden für den Schuljahresbeginn 2019/2020 Anmeldungen von Schulanfängerinnen und Schulanfängern zu den genannten  Zeiten annehmen:

Grundschule „Heinrich-Heine", H.-Heine-Straße 3, aktuell Parkstr. 45
Grundschule „Rudolf Tarnow", Ratzeburger Straße 9
Grundschule „Am Taklerring", Taklerring 44
Grundschule „Lütt Matten", Turkuer Straße 59a
Grundschule „Kleine Birke", Kopenhagener Straße 3
Grundschule am Mühlenteich, Maxim-Gorki-Straße 69
Grundschule Schmarl, Stephan-Jantzen-Ring 5
Grundschule „Türmchenschule", John-Schehr-Straße 10
Grundschule Reutershagen „Nordwindkinner", Mathias-Thesen-Straße 17
Grundschule am Margaretenplatz, Barnstorfer Weg 21a
Werner-Lindemann-Grundschule, Elisabethstraße 27
Grundschule „Juri Gagarin", Joseph-Herzfeld-Straße 19
Grundschule „St.-Georg-Schule", St.-Georg-Straße 63c
Grundschule am Alten Markt, Alter Markt 1
Grundschule „John Brinckman", Vagel-Grip-Weg 10a
Grundschule „Ostseekinder", Walter-Butzek-Straße 23
Grundschule an den Weiden, Pablo-Picasso-Straße 44
Gehlsdorfer Grundschule, Pressentinstraße 56a
Jenaplanschule Rostock, Lindenstraße 3a
Schulzentrum „Paul-Friedrich-Scheel-Schule", Semmelweisstraße 3

Nach erfolgter Anmeldung an einer dieser kommunal getragenen Schulen können bei bestehendem Wunsch auch Schulen in freier Trägerschaft ausgewählt werden. Dies betrifft nachfolgend aufgeführte Schulen:

Don-Bosco-Schule, Mendelejewstraße 19a
Werkstattschule in Rostock, Pawlowstraße 16
Waldorfschule Rostock, Feldstraße 48a
CJD Christophorusschule Rostock, Groß Schwaßer Weg 11
Kinderkunstakademie Rostock, Blücherstraße 42
Kinder- und Jugendkunstakademie Rostock, Vicke-Schorler-Ring 94
UNIVERSITAS, Patriotischer Weg 120
Michaelschule, Dierkower Damm 39

Kinder, die in der Zeit vom 1. Juli 2019 bis 30. Juni 2020 sechs Jahre alt werden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten mit Beginn des Schuljahres eingeschult werden, wenn sie für den Schulbesuch körperlich, geistig und verhaltensmäßig hinreichend entwickelt sind.

Für Kinder, die mit Beginn der Schulpflicht körperlich und geistig noch nicht genügend entwickelt sind, um in der Grundschule erfolgreich mitarbeiten zu können, kann auf Antrag der Erziehungsberechtigten, im Einvernehmen mit dem Schulleiter der jeweiligen Grundschule unter Einbeziehung der schulärztlichen Untersuchung und des schulpsychologischen Dienstes, die Einschulung um ein Jahr zurückgestellt werden.
Für Kinder, die für das Schuljahr 2018/2019 vom Schulbesuch zurückgestellt wurden, besteht seitens der Eltern erneut die Anmeldepflicht nunmehr für das Schuljahr 2019/2020.

Bei der Anmeldung sind die Geburtsurkunde des Kindes und der Personalausweis des Erziehungsberechtigten vorzulegen.