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Mehrere Demonstrationen am 16. November 2018 im Hansaviertel

Pressemitteilung vom 13.11.2018

Am Freitag, 16. November 2018, sind für das Rostocker Hansaviertel mehrere Versammlungen und Aufzüge angemeldet. Darüber informiert das Stadtamt. Um Ordnung und Sicherheit bei den ab dem Nachmittag geplanten Veranstaltungen zu gewährleisten, werden voraussichtlich erhebliche Verkehrseinschränkungen notwendig sein.

In diesem Zusammenhang werden von 8 bis 24 Uhr in folgenden Straßen Haltverbote angeordnet (bitte Beschilderungen beachten):

- Platz der Freiheit, Hans-Sachs-Allee,
- Bremer Straße (zwischen Platz der Freiheit und Lüneburger Straße),
- Lüneburger, Kölner, Kieler, Braunschweiger und Warschauer Straße,
- Schillingallee incl. Parkplatz S-Bahn-Brücke und Strempelstraße.

Es sollten alternative Parkmöglichkeiten an der Schwimmhalle, an der Laufhalle und der Eishalle (am Freitag ab 8 Uhr) genutzt werden. Für Anwohnerinnen und Anwohner besteht Dank einer Kooperation mit dem F.C. Hansa e.V. die Möglichkeit, ab Donnerstag, 16 Uhr, bis Sonnabend, 12 Uhr, die VIP-Parkplätze P 1 und P 2 vor dem Ostseestadion (Zufahrten links neben der Schwimmhalle oder hinter der Eishalle) kostenfrei zu nutzen.

Folgende Straßen werden von 15 bis 24 Uhr voll gesperrt (Anlieger frei nach polizeilicher Lageeinschätzung):

- Kopernikusstraße und Platz der Freiheit,
- Robert-Schumann-Straße, Brahmsstraße, Tschaikowskistraße,
- Schillingallee, Dethardingstraße, Strempelstraße,
- Lüneburger, Kölner, Kieler und Warschauer Straße.

Ab etwa 15 Uhr werden der Busverkehr der Linien 25, 27 und 28 sowie der Regionalbusverkehr der Fa. rebus zeitweilig von Sperrungen und/oder Umleitungen betroffen sein. Aktuelle Informationen sind über den Informationsdienst Twitter unter der Adresse @rsag_rostock oder www.twitter.com/rsag_rostock erhältlich.

Sämtliche mobilen Gegenstände, die sich auf Verkehrsflächen befinden, sollten gesichert oder beseitigt werden. Die Recyclingcontainer für Glas, Papier und Textilien sollten am 16. November 2018 nicht genutzt werden.

Für Fragen hat die Polizeiinspektion Rostock ein Bürgertelefon am 15. und 16. November 2018, jeweils in der Zeit von 8 bis 21 Uhr, unter Tel. 0381 4916-2829 geschaltet. Aktuelle Informationen der Polizei werden am 16. November auch über den Informationsdienst Twitter unter der Adresse @Polizei_Rostock oder www.twitter.com/polizei_rostock verbreitet.

Stadtverwaltung und Polizei sind bemüht, alle Einschränkungen für Einwohnerinnen und Einwohner, Gäste und Gewerbetreibende sowie an den Versammlungen Teilnehmende so gering wie möglich zu halten. Dennoch sind weitere Behinderungen durch Veranstaltungen Dritter nicht auszuschließen.

Das Stadtamt übernimmt innerhalb der Stadtverwaltung die Aufgaben als Versammlungsbehörde, bei der sämtliche Versammlungen rechtzeitig vor dem beabsichtigten Termin angemeldet werden müssen. Nach einer umfassenden Prüfung der Anmeldungen in Zusammenarbeit mit weiteren Behörden, die auch so genannte Kooperationsgespräche mit den Anmeldern umfassen können, werden in Anwendung der geltenden Gesetzeslage gemeinsam Maßnahmen festgelegt, die die Durchführung der Veranstaltungen betreffen.

Das im Artikel 8 des Grundgesetzes verankerte Grundrecht auf Versammlungsfreiheit ist eines der höchsten Schutzgüter der Rechtsordnung in der Bundesrepublik Deutschland. Dabei unterscheidet das Gesetz nicht, welche Auffassungen und Meinungen vorgetragen werden, solange sich diese auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung bewegen und dem Grundsatz der Friedlichkeit folgen.

Versammlungsbehörde und Polizei sind zur strikten Neutralität verpflichtet und haben das Recht auf Versammlungsfreiheit für alle, die sich auf Artikel 8 des Grundgesetzes berufen, zu gewährleisten.