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Bewerbungen um Feuerwehr-Ausbildungen noch bis 21. März möglich

Pressemitteilung vom 08.03.2019 - Rathaus

Das Brandschutz- und Rettungsamt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock sucht engagierte Nachwuchskräfte für die Berufsfeuerwehr. Dabei werden unterschiedliche Ausbildungsangebote offeriert. Wer Brandmeisterin oder Brandmeister werden möchte, kann eine 18-monatige Ausbildung absolvieren. Voraussetzung dafür ist eine bereits abgeschlossene Berufsausbildung. Die Ausbildung zur Brandoberinspektorin oder zum Brandoberinspektor dauert 24 Monate. Sie befähigt zum Einsatz als Einsatzleiterin oder Einsatzleiter. Voraussetzung für diese Tätigkeit ist ein bereits vorhandener Fachhochschulabschluss.

Die 18-monatige Brandmeisterausbildung zum Einstellungsdatum am 1. April 2020 oder am 1. Oktober 2020 beinhaltet die Grundlagen der Brandbekämpfung, Feuerwehrtechnik und Einsatztaktik. Neben dem theoretischen Unterricht und vielen praktischen Übungen sind auch ergänzende Berufspraktika in den Feuer- und Rettungswachen sowie in Krankenhäusern geplant.

Da körperliche Fitness eine wichtige Rolle spielt, absolvieren die Teilnehmenden während der Ausbildung neben der Prüfung für das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen auch die Abnahme des Deutschen Sportabzeichens. Sie werden zum Führen von Fahrzeugen der Klasse C/CE, als Maschinist für Löschfahrzeuge und zur Rettungssanitäterin bzw. zum Rettungssanitäter ausgebildet.

Brandoberinspektorinnen und Brandoberinspektoren arbeiten als Berufsfeuerwehrfrau oder als Berufsfeuerwehrmann in der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt der Fachrichtung Feuerwehrdienst (ehemals gehobener Dienst). Die 24-monatige Ausbildung beginnt mit Einstellungsdatum am 1. Oktober 2020. Nach der Ausbildung leiten Sie Einsätze oder Einsatzabschnitte, zum Beispiel als Führungsdienst in der Gefahrenabwehr, und führen sachbearbeitende Tätigkeiten in den Fachabteilungen aus.

Der Vorbereitungsdienst beginnt mit einer feuerwehrtechnischen Grundausbildung, setzt sich mit der Führungsausbildung (Gruppenführerausbildung – B III, Zugführerausbildung B IV) fort und endet mit der Laufbahnprüfung. Ausbildungsthemen sind die Grundlagen der Brandbekämpfung, Feuerwehrtechnik und Einsatztaktik sowie das erforderliche Führungswissen. Neben dem theoretischen Unterricht und vielen praktischen Übungen werden ergänzende Berufspraktika, entsprechend dem jeweiligen Ausbildungsstand, an verschiedenen Berufsfeuerwehren in Deutschland absolviert. Mindestens ein Ausbildungsabschnitt findet in einer Berufsfeuerwehr eines anderen Bundeslandes statt. Der Zugführerlehrgang (BIV) und die Laufbahnprüfung werden an der Niedersächsischen Akademie für Brand- und Katastrophenschutz (NABK) absolviert.

Zunächst erfolgt die Einstellung im Beamtenstatus auf Widerruf, während der Ausbildung werden Anwärterbezüge auf der Grundlage des Landesbesoldungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern gezahlt. Darüber hinaus erfolgen Zulagen für geleistete Nachtdienste und ggf. Familienzuschläge. Die Feuerwehrzulage wird nach dem ersten Dienstjahr gezahlt. Als Beamtin oder Beamter werden zudem keine Sozialversicherungsbeiträge fällig.

Bei erfolgreich abgeschlossener Ausbildung werden ein interessanter und abwechslungsreicher beruflicher Alltag sowie ein sicherer Arbeitsplatz mit Zukunft und Perspektiven geboten.

Bewerbungsschluss für beide Ausbildungsangebote ist Donnerstag, 21. März 2019. Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten sind im Internet unter folgender Adresse zu finden: https://www.rostock.de/ausschreibungen.