Home
Navigation

Evakuierung: Allgemeinverfügung und Hinweise für Behörden und Einrichtungen, zur ärztlichen und Fernwärme-Versorgung

Pressemitteilung vom 26.03.2019

Senator Dr. Chris Müller-von Wrycz RekowskiSenator Dr. Chris Müller-von Wrycz Rekowski hat heute als 1. Stellvertreter des Oberbürgermeisters eine Allgemeinverfügung anlässlich der Entschärfung der Fliegerbombe aus dem 2. Weltkrieg am Mittwoch, 27. März 2019, im Bereich des „Rosengartens“ in Rostock-Stadtmitte erlassen. Das Dokument ist die Rechtsgrundlage für die für morgen geplante Evakuierung. Es definiert den Sperrbereich und die Sperrzeiten.

Behörden und Einrichtungen, Hotels und Pensionen werden gebeten, die Räumung bis 7.30 Uhr unter Tel. 0381 4916-3850 der Polizei gegenüber zu bestätigen. Hilfe bedürftige Personen können unter Tel. 0381 44075180 ihre Verbringung zur Notunterkunft erbitten.

In der Allgemeinverfügung wird klargestellt, dass bei Nichtbeachtung des verfügten Betretungs- und Aufenthaltsverbotes die Durchsetzung mittels unmittelbaren Zwanges angedroht wird. Zutritt zum Sperrgebiet haben nur die an der Evakuierung und Entschärfung beteiligten Personen sowie Einsatzkräfte der Polizei, der Feuerwehr und des Rettungsdienstes in Absprache mit der Einsatzleitung sowie von der Einsatzleitung beauftragter Personen.

Darüber hinaus wurde während der heutigen Führungsstabssitzung festgelegt, dass im Notfall und als Ersatz für geschlossene Arztpraxen medizinische Hilfe über die Leitstelle des Brandschutz- und Rettungsamtes unter Tel. 112 vermittelt wird.

In dem von der Evakuierung betroffenen Bereich wird ab etwa 7.30 Uhr das Fernwärmenetz temporär drucklos gemacht. Darauf weisen die Stadtwerke Rostock hin.