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Rostock bekommt ein modernstes Konzept für eine effiziente Straßenbeleuchtung

Pressemitteilung vom 27.03.2019 - Wirtschaft und Verkehr

Im 2014 von der Bürgerschaft beschlossenen Masterplan 100 % Klimaschutz ist enthalten, dass ein neues Konzept für die Rostocks Straßenbeleuchtung zu erarbeiten ist. Mit dieser Maßnahme soll die Einsparung von Strom und eine effiziente Gestaltung der Beleuchtung erreicht werden, um dadurch einen Beitrag zur Erreichung der Ziele des Masterplans zu leisten – der Reduzierung des CO2-Ausstoßes um 95% bis zum Jahr 2050.

Holger Matthäus, Senator für Bau und Umwelt: „Die Beteiligung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock am internationalen Interreg Central Europe-Projekt „Dynamic Light" ermöglichte eigenes Fachwissen mit internationalem aktuellen Standards kreativ zu vervollkommnen!"

Verschiedene Fachämter der Stadtverwaltung, kommunale Eigen- und Beteiligungsgesellschaften sowie die Stadtwerke Rostock als beauftragte Servicedienstleisterin für die Instandhaltung der Beleuchtungsanlagen und eine externe Lichtplanerin waren am Entstehungsprozess des Konzepts beteiligt.

Rostock betreibt etwa 21.000 sogenannte Lichtpunkte. Die aktuell in der Stadt eingesetzten NAV-Leuchten (Natriumdampflampen) haben im Durchschnitt eine Leistung von 89 W. Bei einer Brenndauer von 4.200 Stunden würde der gesamte Leuchtenbestand der Hanse- und Universitätsstadt Rostock unter der Annahme einer vollständigen NAV-Bestückung durchschnittlich rund 8,3 GWh Strom im Jahr benötigen. Die bisher neu eingesetzten LED-Leuchten haben im Durchschnitt eine Leistung von 32 W. Mit einer vollständigen Umrüstung des Anlagenbestands auf LED-Leuchten würde der Verbrauch auf rund 3,0 GWh jährlich sinken. Auch andere Maßnahmen wie Dimmung oder Bewegungsaktivierung unterstützen die Sparsamkeit. Pro Jahr werden etwa jeweils eine Million Euro für Investition und Instandhaltung ausgegeben. Die Stromkosten belaufen sich auf etwa zwei Millionen Euro.

Das Konzept vereint allgemeine Grundsätze und Vorgaben für die öffentliche Beleuchtung und ist ein Leitfaden für Planer, Stadtbeleuchter und Servicedienstleister. Unter Berücksichtigung von sozialen Anforderungen, stadtplanerischen Grundlagen, ökologischen Herausforderungen und wirtschaftlichen Möglichkeiten liefert das Konzept zudem Planungshinweise für die Umsetzung spezifischer Lichtlösungen. Basis des neuen Konzepts ist die Gliederung der Stadträume nach stadtplanerischen Grundsätzen.

Stadtleuchten und –masten kommen im Bereich der öffentlich gewidmeten Verkehrsflächen sowie der straßennetzunabhängigen Wege und Plätze als einheitliche Standardleuchte zum Einsatz, sodass das Leuchtenportfolio vereinfacht und so der Investitions- und Instandhaltungsaufwand gesenkt werden kann. Für die Leuchtenauswahl beinhaltet das Konzept zudem technische Kriterien und definiert Standards für die Beschaffung, den Betrieb, die Erhaltung sowie die Entsorgung der Anlagen.

Ergänzend sollen spezifische Lichtlösungen an Orten besonderer Lichtbedeutung dafür sorgen, dass sich Außenräume den jeweiligen Bedürfnissen der Menschen anpassen und Anstrahlungen historischer Bauwerke sowie einzelne Lichtinstallationen an bedeutenden Wegen und Plätzen das Stadtbild und die nächtliche Atmosphäre der Stadt prägen und gestalten. „Das nun vorgelegte Konzept ist deutschlandweit vorbildlich und ich empfehle unserer Bürgerschaft die Beschlussfassung", ergänzt Senator Holger Matthäus.