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OB-Wahl: Neun Bewerbungen zugelassen

Pressemitteilung vom 28.03.2019 - Rathaus

Im Rathaus tagte heute der Gemeindewahlausschuss der Hanse- und Universitätsstadt Rostock in öffentlicher Sitzung, um über die Zulassung der eingegangenen Wahlvorschläge zur Wahl der Oberbürgermeisterin/ des Oberbürgermeisters zu entscheiden.

Zugelassen wurden die OB-Kandidatinnen und OB-Kandidaten der Wahlvorschlagsträger:

1. DIE LINKE (DIE LINKE)

Name, Vorname:         Bockhahn, Steffen
Geburtsjahr:               1978
Beruf oder Tätigkeit:  Senator

2. Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Name, Vorname:        Dr. Müller-von Wrycz Rekowski, Chris
Geburtsjahr:               1968
Beruf oder Tätigkeit:  Senator

3. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)

Name, Vorname:        Flachsmeyer, Uwe
Geburtsjahr:               1967
Beruf oder Tätigkeit:  Dipl.-Kaufmann

4. Unabhängige Bürger für Rostock (UFR)

Name, Vorname:         Dr. Zierau, Dirk
Geburtsjahr:               1971
Beruf oder Tätigkeit:  Jurist

5. Einzelbewerberin Bachmann

Name, Vorname:         Dr. Bachmann, Sybille
Geburtsjahr:               1960
Beruf oder Tätigkeit:  MBA/wissenschaftliche Mitarbeiterin

6. Einzelbewerber Bräuer

Name, Vorname:        Bräuer, Matthias
Geburtsjahr:               1973
Beruf oder Tätigkeit:  Invalidenrentner

7. Einzelbewerber Madsen

Name, Vorname:        Madsen, Claus Ruhe
Geburtsjahr:               1972
Beruf oder Tätigkeit:  Geschäftsführer

8. Einzelbewerber Reimer

Name, Vorname:        Reimer, Tom
Geburtsjahr:               1976
Beruf oder Tätigkeit:  Naturwissenschaftler

9. Einzelbewerber Schulze

Name, Vorname:         Schulze, Edgar
Geburtsjahr:                1961
Beruf oder Tätigkeit:  Dipl. Schweißfachingenieur (FH)

Zurückgewiesen wurde der Wahlvorschlag des Einzelbewerbers Toralf Vetter, da er nicht die gesundheitlichen Voraussetzungen zur Ernennung zum Beamten auf Zeit erfüllt. Die gesundheitliche Eignung zählt zu den wesentlichen persönlichen Voraussetzungen für eine OB-Kandidatur.

Der Gemeindewahlausschuss beschließt über die Zulassung oder Zurückweisung der eingereichten Wahlvorschläge nach dem Landes- und Kommunalwahlgesetz und der Landes- und Kommunalwahlordnung. Unter Beachtung einer eingeräumten Beschwerdefrist erfolgt die Veröffentlichung der zugelassenen Wahlvorschläge im Amts- und Mitteilungsblatt der Hanse- und Universitätsstadt STÄDTISCHER ANZEIGER am 25. April 2019.

Die Wählerinnen und Wähler müssen sich am 26. Mai 2019 für eine Wahlbewerbung entscheiden. Erhält keine sich zur Wahl stellende Person mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen, dann kommt es am 16. Juni 2019 zur Stichwahl zwischen den beiden Personen mit der höchsten Stimmenzahl.

Zur Durchführung der Wahlen werden noch Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, insbesondere zur Besetzung der Briefwahlvorstände gesucht. Wer im Briefwahlvorstand tätig ist, beginnt um 14.30 Uhr mit der Zulassung der Wahlbriefe, ausgezählt werden die Stimmzettel ab 18 Uhr. Briefwahlvorstände zählen jeweils nur die Stimmen von einer Wahlart aus.

Im April beginnt der Versand der Wahlbenachrichtigungen. Wahlberechtigte, die bis 4. Mai 2019 keine Wahlbenachrichtigung in ihrem Briefkasten vorfinden, sollten Einsicht in das Wählerverzeichnis nehmen und ggf. bis spätestens 10. Mai 2019, 15 Uhr, die Richtigstellung bzw. Ergänzung beantragen. Den Blick ins Wählerverzeichnis gewähren die Mitarbeiterinnen der Wählerverzeichnis- und Briefwahlstelle, die sich in der Industriestraße 8 in Schmarl befindet.

Wer am Wahltag ortsabwesend ist oder aus anderen Gründen nicht an der Wahl teilnehmen kann, sollte mittels Wahlbenachrichtigung einen Wahlschein zusammen mit Briefwahlunterlagen beantragen. Dieser Antrag kann demnächst auch per Internet unter der Adresse www.rostock.de/wahlen gestellt werden. Die Ausreichung oder Versendung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen erfolgt etwa nach den Osterfeiertagen.