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Wahlberechtigte können an den Wahlen am 26. Mai auch per Briefwahl teilnehmen

Pressemitteilung vom 23.04.2019

Wer am Wahltag verhindert ist, aber trotzdem von seinem Wahlrecht Gebrauch machen möchte, kann per Briefwahl abstimmen. So können Wahlberechtigte für die Europaparlamentswahl, die Bürgerschaftswahl und die Wahl der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters Wahlscheine und Briefwahlunterlagen beantragen. Diese Anträge können schriftlich oder mündlich – nicht telefonisch – gestellt werden. Dafür gibt es mehrere Möglichkeiten.

So können Wahlberechtigte die Rückseite der Wahlbenachrichtigung – die bis spätestens 4. Mai 2019 zugestellt wird - ausfüllen, unterschreiben und in einem freigemachten Umschlag an folgende Adresse schicken: Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Wählerverzeichnis- und Briefwahlstelle Industriestraße 8, 18103 Rostock bzw. per Fax an: 0381 381-1830. Wem die Wahlbenachrichtigung nicht vorliegt, der kann den Antrag im Internet unter www.rostock.de/briefwahl herunterladen. Das ausgefüllte und unterschriebene Formular muss ebenfalls an die Wählerverzeichnis- und Briefwahlstelle in der Industriestraße gesandt werden.

Darüber hinaus kann der Antrag auf Briefwahl auch online gestellt werden. Ein entsprechender Link ist ebenfalls unter www.rostock.de/briefwahl zu finden.

Auch ein formloser Antrag ist möglich. Dieser muss den Namen, Vornamen, Geburtsdatum, die Rostocker Anschrift und die gewünschte Zustellanschrift für die Wahlen am 26. Mai 2019 – der Versand der Unterlagen erfolgt ab 24. April 2019 - und für die eventuelle Stichwahl der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters  - Versand der Unterlagen erfolgt ab 31. Mai 2019 - beinhalten.

Schriftliche Anträge müssen persönlich unterschrieben werden. Einzige Ausnahme bilden E-Mail-Anträge. Sie sind auch ohne Unterschrift gültig und zu schicken an: briefwahl@rostock.de.

Anträge auf die Erteilung von Wahlscheinen können nur persönlich gestellt werden. Wer für einen anderen einen Antrag stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Die mündliche Beantragung ist ab 6. Mai 2019 zu den Öffnungszeiten in der Wählerverzeichnis- und Briefwahlstelle möglich.

Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt ab 24. April 2019. Die Unterlagen werden weltweit an jede gewünschte Adresse geschickt. In dringenden Fällen bzw. bei Versand ins nichteuropäische Ausland erfolgt der Versand unmittelbar nach Vorlage der Stimmzettel.

Bei einer eventuellen Stichwahl der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters erhalten alle Wählerinnen und Wähler, die für den 26. Mai 2019 Briefwahlunterlagen beantragt haben, die Unterlagen für die Stichwahl von Amts wegen zugeschickt. Es ist kein erneuter Antrag nötig. Der Versand erfolgt ab 31. Mai 2019. Sollten die Zustellung nicht an die Wohnanschrift gewünscht werden, ist dies bitte unbedingt mit gewünschter Zustellanschrift im Antrag anzugeben. Dies ist  für die Wahlen am 26. Mai 2019 sowie für die eventuelle Stichwahl am 16. Juni 2019 mitzuteilen.

Die Wahlbriefe müssen spätestens am Wahltag (26. Mai 2019) bzw. bei einer eventuellen Stichwahl am 16. Juni 2019 um 18 Uhr in der Wählerverzeichnis- und Briefwahlstelle vorliegen. Später eingehende Wahlbriefe werden nicht mehr berücksichtigt.

Die Briefwahlunterlagen kann man in der Wählerverzeichnis- und Briefwahlstelle direkt abholen bzw. abgeben. Die Briefwahl kann auch dort durchgeführt werden.

Die Wählerverzeichnis- und Briefwahlstelle der Hanse- und Universitätsstadt Rostock ist zu erreichen in der Industriestraße 8, 2. Etage rechts, Rostock, Schmarl, Buslinien: 38 und 39, Haltestelle „Siemens“, Tel. 0381 381-1820, -1821, Fax 0381 381-1830, E-Mail: briefwahl@rostock.de.

Die Wählerverzeichnis- und Briefwahlstelle hat ab 6. Mai geöffnet:
Montag, 6. Mai 2019 von 8.30 Uhr bis 15 Uhr
Dienstag, 7. Mai 2019 von 8.30 Uhr bis 18 Uhr
Mittwoch, 8. Mai 2019 von 8.30 Uhr bis 15 Uhr
Donnerstag, 9. Mai 2019 von 8.30 Uhr bis 18 Uhr
Freitag, 10. Mai 2019 von 8.30 Uhr bis 15 Uhr
Montag, 13. Mai 2019 von 8.30 Uhr bis 15 Uhr
Dienstag, 14. Mai 2019 von 8.30 Uhr bis 18 Uhr
Mittwoch, 15. Mai 2019 von 8.30 Uhr bis 15 Uhr
Donnerstag, 16. Mai 2019 von 8.30 Uhr bis 18 Uhr
Freitag, 17. Mai 2019 von 8.30 Uhr bis 15 Uhr
Montag, 20. Mai 2019 von 8.30 Uhr bis 15 Uhr
Dienstag, 21. Mai 2019 von 8.30 Uhr bis 18 Uhr
Mittwoch, 22. Mai 2019 von 8.30 Uhr bis 15 Uhr
Donnerstag, 23. Mai 2019 von 8.30 Uhr bis 18 Uhr
Freitag, 24. Mai 2019 von 8.30 Uhr bis 18 Uhr
Samstag, 25. Mai 2019 von 8 Uhr bis 12 Uhr
Sonntag, 26. Mai 2019 von 8 Uhr bis 18 Uhr

Bei einer eventuellen Stichwahl der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters hat die Wählerverzeichnis- und Briefwahlstelle zusätzlich an folgenden Tagen geöffnet:
Montag, 3. Juni 2019 von 8.30 Uhr bis 15 Uhr
Dienstag, 4. Juni 2019 von 8.30 Uhr bis 18 Uhr
Mittwoch, 5. Juni 2019 von 8.30 Uhr bis 15 Uhr
Donnerstag, 6. Juni 2019 von 8.30 Uhr bis 18 Uhr
Freitag, 7. Juni 2019 von 8.30 Uhr bis 13 Uhr
Dienstag, 11. Juni 2019 von 8.30 Uhr bis 18 Uhr
Mittwoch, 12. Juni 2019 von 8.30 Uhr bis 15 Uhr
Donnerstag, 13. Juni 2019 von 8.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag, 14. Juni 2019 von 8.30 Uhr bis 12 Uhr
Samstag, 15. Juni 2019 von 8 Uhr bis 12 Uhr
Sonntag, 16. Juni 2019 von 8 Uhr bis 18 Uhr

Bei weiteren Fragen zur Briefwahl und zum Wahlrecht wenden sich Wahlberechtigte bitte direkt an die Wählerverzeichnis- und Briefwahlstelle.