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OB-Stichwahl am Sonntag

Pressemitteilung vom 11.06.2019 - Rathaus

Keine erneute Wahlbenachrichtigung – Postlaufzeiten bei Briefwahl beachten

Am kommenden Sonntag, 16. Juni 2019, sind erneut über 173.000 Rostockerinnen und Rostocker zu den Wahlurnen gerufen. Da während der Oberbürgermeisterwahl am 26. Mai 2019 keine Kandidatin und kein Kandidat über die Hälfte der abgegebenen Stimmen auf sich vereinen konnte, ist eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten mit den höchsten Stimmenanzahlen, zwischen Einzelbewerber Claus Ruhe Madsen und Steffen Bockhahn, DIE LINKE, erforderlich.

Die 134 allgemeinen Wahllokale haben zwischen 8 und 18 Uhr geöffnet. Wählerinnen und Wähler, die in den Wahllokalen der Wahlbezirke 162 bei der SG Motor Neptun in der Hans-Sachs-Allee und 163 in der Kindertagesstätte „Butzemannhaus", Kopernikusstraße, wählen, werden gebeten, die möglicherweise mit einer Veranstaltung im Ostseestadion bedingten Beeinträchtigungen zu beachten.

Auch für die Stichwahl gilt die bereits Ende April/Anfang Mai versendete Wahlbenachrichtigung. Die wahlberechtigten Personen sollten diese möglichst zur Wahl mitbringen. Sie haben auf Verlangen des Wahlvorstandes einen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis, Führerschein, Reisepass) vorzulegen. Gewählt wird mit amtlichem Stimmzettel, der im Wahllokal ausgehändigt wird. Jede Wählerin und jeder Wähler hat zur Stichwahl des Oberbürgermeisters eine Stimme. Zur Kennzeichnung des Stimmzettels muss eine Wahlkabine einzeln aufgesucht werden. Der Stimmzettel ist in gefaltetem Zustand so in die Wahlurne zu legen, dass die Kennzeichnung von Umstehenden nicht erkannt werden kann.

Wer bereits für die Hauptwahl einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen erhalten hatte, erhielt von Amts wegen wiederum einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen zugeschickt. Wahlberechtigte können auch jetzt noch Briefwahlunterlagen für die Stichwahl beantragen. Wegen der Postlaufzeiten sollte dies jetzt jedoch direkt in der Wählerverzeichnis- und Briefwahlstelle erfolgen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss den Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Sonntag bis 18 Uhr eingeht. Später eingehende Wahlbriefe werden nicht mehr berücksichtigt. Der Wahlbrief kann auch bei der Wählerverzeichnis- und Briefwahlstelle abgegeben werden. Sie befindet sich in der Schmarler Industriestraße 8 (2. Etage rechts), ist mit den Buslinien 38 und 39 bis zur Haltestelle „Siemens" (nicht „Industriestraße") erreichbar und hat folgende Öffnungszeiten:

  • Dienstag 8.30 Uhr bis 18.00 Uhr
  • Mittwoch 8.30 Uhr bis 15.00 Uhr
  • Donnerstag 8.30 Uhr bis 18.00 Uhr
  • Freitag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr

Wahlscheine und Briefwahlunterlagen können bis Freitag, 14. Juni 2019, um 12.00 Uhr beantragt werden. Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung ist eine Beantragung am Tag der Stichwahl bis 15.00 Uhr möglich.

Nach Schließung der Wahllokale beginnt in den 134 allgemeinen und 28 Briefwahlvorständen die Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse. Das endgültige Wahlergebnis stellt der Gemeindewahlausschuss während seiner öffentlichen Sitzung am Donnerstag, 20. Juni 2019, um 15 Uhr im Beratungsraum 1 des Rostocker Rathauses fest.