Benutzung, Recherchen, Vorträge
Benutzung
Eine Benutzung des Archivguts ist im Lesesaal des Archivs der Hansestadt Rostock zu den Öffnungszeiten möglich. Im Lesesaal befinden sich 12 Arbeitsplätze, zusätzlich sind 4 technische Arbeitsplätze an den Lesegeräten vorhanden. Eine Voranmeldung ist in der Regel nicht erforderlich. Für die Recherche und für das Auffinden der gesuchten Quellen stehen im Lesesaal die Findhilfsmittel des Archivs zur Verfügung. Die Lesesaalaufsicht und die Bestandsverantwortlichen stehen den Benutzern und Benutzerinnen für die Beratung zur Verfügung. Um das wertvolle Archivgut zu schützen, aber auch um Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte und schutzwürdige Belange der Hansestadt Rostock zu wahren, sind die Bestimmungen der Benutzerordnung zu beachten (siehe Download).
Beim erstmaligen Besuch ist bei der Aufsicht im Lesesaal ein Benutzungsantrag zu stellen. Die Benutzung beschränkt sich auf den im Antrag angegebenen Zweck. Die Archivalien müssen vor der Einsicht im Lesesaal durch den Benutzer schriftlich bestellt werden. Die Bereitstellung erfolgt frühestens von einem halben Öffnungstag zum nächstfolgenden.
Eine Ausleihe ist aufgrund des einmaligen Charakters der Unterlagen nicht möglich. Beim Umgang mit den Unterlagen ist auf äußerste Sorgfalt zu achten. Sollte der Erhaltungszustand des Archivgutes gefährdet sein, kann keine Vorlage erfolgen. Akten jüngeren Datums, insbesondere personenbezogene Unterlagen, unterliegen einer Sperrfrist. Zu beachten ist, daß von jeder veröffentlichten Arbeit, aber auch von unveröffentlichten Arbeiten, die wesentlich auf der Benutzung von Quellen des Archivs beruhen, ein Belegexemplar abzuliefern ist.
Recherchen
Es besteht die Möglichkeit, mit einem schriftlichen Auftrag Recherchen durch unsere Mitarbeiter auszulösen. Abhängig vom Aufwand sind die Recherchen entgeltpflichtig, insbesondere wenn sie im nichtöffentlichen Interesse erfolgen. Es gelten die Bestimmungen der Entgeltordnung (siehe Download).
Reproduktionen und Veröffentlichungen
Reproduktionen können kostenpflichtig über das Archiv angefertigt werden. Die Bestimmungen der Entgeltordnung sind zu beachten. Sind die Reproduktionen für eine Veröffentlichung bestimmt, ist vor der Produktion eine Genehmigung einzuholen. Als Veröffentlichung im Sinne des Gesetzes über Urheberrechte und verwandte Schutzrechte gelten zum Beispiel Nachdruck, bildhafte Wiedergabe, Verfilmung oder Digitalisierung und das Verbreiten mittels Buch, Zeitung, Zeitschrift, Film, Internet sowie anderer Medien. Wird die Zustimmung erteilt, also ein Verwertungsrecht zugesprochen, ist die vollzogene Veröffentlichung mittels eines Belegexemplares unter Angabe der Auflagenstärke dem Archiv anzuzeigen. Darauf erfolgt eine Rechnungslegung durch das Archiv.
Vorträge
Das Archiv bietet der interessierten Öffentlichkeit Vorträge zu archiv- und stadtgeschichtlichen Themen an. Der Lesesaal des Archivs steht montags, mittwochs und donnerstags ab 16.00 Uhr und freitags am Vormittag zur Verfügung. Verfolgen die Auftraggeber mit der Veranstaltung der Vorträge kommerzielle Interessen, ist ein Entgelt entsprechend den Bestimmungen der Entgeltordnung (siehe Download) zu entrichten.
Downloads
Benutzungsordnung für das Archiv der Hansestadt Rostock (application/pdf 31.5 KB)
Satzung über die Sicherung und Nutzung von Archivgut der Hansestadt Rostock (Archivsatzung) (application/pdf 28.2 KB)
Entgeltordnung und Entgelte für Leistungen des Archivs (application/pdf 24.8 KB)
Kontaktadressen
Archiv der Hansestadt Rostock
Hinter dem Rathaus 5, 18055 Rostock
Telefon: 0381 381 1361
Telefax: 0381 381 9471
E-Mail: senden
Lesesaal
Telefon: 0381 381 1362
Telefax: 0381 381 9471
Öffnungszeiten im Lesesaal
Montag: 9.00 bis 12.00 und 12.30 bis 16.00 Uhr
Dienstag: 9.00 bis 12.00 und 12.30 bis 17.30 Uhr
Mittwoch: 9.00 bis 12.00 und 12.30 bis 16.00 Uhr
Donnerstag: 9.00 bis 12.00 und 12.30 bis 16.00 Uhr
Freitag: geschlossen

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