Sondernutzung öffentlicher Straßen
Eine Sondernutzung liegt vor, wenn der Gebrauch der Straße über den Gemeingebrauch hinausgeht (§§ 22 ff Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg Vorpommern (StrWG M-V).
Gemeingebrauch ist die jedermann zustehende Befugnis, die Straßen im Rahmen der Widmung und der Verkehrsvorschriften zum Verkehr zu benutzen. ( § 21 StrWG M-V). Sondernutzungen bedürfen der Erlaubnis der Stadt Rostock. Die Benutzung ist erst zulässig, wenn die Erlaubnis erteilt ist.
Für folgende Arten der Sondernutzungen werden im Bereich der Stadt Rostock Sondernutzungserlaubnisse erteilt, wenn es die Örtlichkeit zulässt:
- Tische und Sitzgelegenheiten zu gewerblichen Zwecken (Außengastronomie),
- Warenauslagen,
- Werbeaufsteller,
- Veranstaltungen auf öffentlichen Flächen (Straßenfeste, Wochenmärkte, Sondermärkte, open-air),
- Informationsstände von politischen Parteien, gemeinnützigen Vereinen
- Aufstellung von Fahrradständern auf öffentlichen Flächen mit Werbung,
- Aufstellung von Blumenkübeln auf Gehwegen,
- Straßenhandel (Speiseeis, Bratwürste, Blumen, Kartoffeln in ambulanter Form, d.h. beweglich ohne Einnahme eines festen Standplatzes,
- Baustelleneinrichtungen,
- Gerüststellung,
- Aufstellen von Schuttcontainer und
- u. ä.
Unterlagen:
- formloser Antrag mit Erläuterungen, Zeichnungen und textlicher Beschreibung oder
- Sondernutzungsantrag oder
- Sondernutzungsantrag (Bau) /Anordnung Verkehrsbehörde oder
- Sondernutzungsantrag Veranstaltungen
Gebühren:
siehe Sondernutzungssatzung zuzüglich einer Verwaltungsgebühr von 25,00 EUR für die Erteilung der Erlaubnis
Fristen:
mindestens 14 Tage vorher
bei Veranstaltungen mit Auswirkungen auf den Straßenverkehr sowie mit einer Teilnehmerzahl von mehr als 500 Personen ist eine rechtzeitige Antragstellung (mindestens 2 Monate vor Beginn) zwingend erforderlich
Kontaktadressen
Stadtamt
Svani Behrens
Sachbearbeiterin (Sondernutzung)
Ordnungsangelegenheiten
Charles-Darwin-Ring 6, 18059 Rostock
Zimmer: 235
Telefon: 0381 381 3248
Telefax: 0381 381 3300
E-Mail: senden
Sprechzeiten:
Dienstag: 09:00 - 17:30 Uhr
Donnerstag: 09:00 - 16:00 Uhr

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