Gewerbezentralregisterauskunft für natürliche Personen
Der Antrag auf Ausstellung einer Gewerbezentralregisterauskunft wird von der Meldebehörde an das Bundeszentralregister zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet. Die Beantragung einer Gewerbezentralregisterauskunft durch das Bundeszentralregister muss persönlich erfolgen. Ist dies nicht möglich, kann ein schriftlicher Antrag gestellt werden, auf dem die Unterschrift beglaubigt ist.
Unterlagen:
Personalausweis oder Pass
Gebühren:
13,00 EUR
Fristen:
Es gibt keine Fristen zu beachten. p>
siehe auch
Ortsamt Nordwest 1 in Groß Klein
Ortsamt West in Reutershagen
Ortsamt Mitte in Stadtmitte
Ortsamt Ost in Toitenwinkel
Ortsamt Nordwest 2 in Lütten Klein
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Gewerbezentralregisterauskunft für juristische Personen
Das Gewerbezentralregister in Bonn erfasst Verstöße gegen die Gewerbeordnung (§ 149 Abs. 2 GewO). In das Gewerbezentralregister einzutragende Entscheidungen können sowohl natürliche Personen als auch juristische Personen und Personengesellschaften betreffen. Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für natürliche Personen ist in der Einwohnermeldestelle des Wohnsitzes zu beantragen. Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für juristische Personen und Personengesellschaften, die ins Handelsregister eingetragen sind, ist in der Gewerbemeldestelle des Hauptsitzes oder der Zweigniederlassung der Firma zu beantragen.
Unterlagen:
Formloser Antrag per Post, per Fax
Gebühr:
13,00 EUR
Fristen:
Da die Bearbeitungszeit in Bonn ca. zehn Tage dauert, ist der Antrag entsprechend rechtzeitig zu stellen.
Kontaktadressen
Stadtamt
Monika Jaekel
Sachbearbeiterin
Allgem. Gewerbeangelegenheiten/-überwachung
Charles-Darwin-Ring 6, 18059 Rostock
Zimmer: 139
Telefon: 0381 381-3206
Telefax: 0381 381-3284
E-Mail: senden
Sprechzeiten:
Montag: 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 09:00 - 17:30 Uhr
Donnerstag: 09:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr

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