Jugendschutz
Zum Schutz des körperlichen, geistigen und seelischen Wohls der Kinder und Jugendlichen werden die Einhaltung der Vorschriften dieses Gesetzes durch das Jugendamt (präventiv) und das Stadtamt, Abt. Gewerbeangelegenheiten (restriktiv) überwacht. Hauptaugenmerk liegt bei den Kontrollen von Gaststätten, Diskotheken, Spielhallen und Verkaufseinrichtungen (§§ 4-10 JuSchG).
Kontaktadressen
Stadtamt
Stephan Kyris
Gewerbeangelegenheiten
Charles-Darwin-Ring 6, 18059 Rostock
Zimmer: 129
Telefon: 0381 381-3180
Telefax: 0381 381-3284
E-Mail: senden
Sprechzeiten:
nach Vereinbarung

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