Ausfuhrkennzeichen
Für die Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens ist die vorherige Löschung des Fahrzeuges nicht mehr erforderlich, kann aber auf Wunsch des Eigentümers erfolgen. Ist das Fahrzeug noch nicht außer Betrieb gesetzt, müssen der Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I, Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II und die Kennzeichenschilder vorgelegt werden.

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