Verlust/Diebstahl des Fahrzeugscheines / Zulassungsbescheinigung Teil I
Verlust / Diebstahl des Fahrzeugbriefes / Zulassungsbescheinigung Teil II
Wird ein Ersatzbrief / ZB Teil II beantragt, muss der Halter in der Zulassungsbehörde eine Versicherung an Eides-Statt abgeben oder eine notariell beglaubigte Versicherung an Eides-Statt vorlegen.

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