Kurzzeitkennzeichen
Auf Antrag hat die Zulassungsbehörde bei Bedarf für Zwecke der Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten ein Kurzzeitkennzeichen zuzuteilen und ein Fahrzeugschein auszugeben.
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Auf Antrag hat die Zulassungsbehörde bei Bedarf für Zwecke der Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten ein Kurzzeitkennzeichen zuzuteilen und ein Fahrzeugschein auszugeben.
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