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Kleingärten

Naturnaher Kleingarten
Naturnaher Kleingarten

Kleingärten im Sinne des Bundeskleingartengesetzes sind Grundstücksflächen, die kleingärtnerisch genutzt werden und in einer Anlage mit Gemeinschaftseinrichtung zusammengefasst sind. Rostocker Kleingärten sind als ein fester Bestandteil des städtischen Grüns in der Saison öffentlich zugänglich und tragen zur Verbesserung des Stadtklimas bei. Das Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege koordiniert innerhalb der Stadtverwaltung sämtliche Belange rund um das Kleingartenwesen und führt die ihr übertragene Aufgabe zur Prüfung auf Anerkennung/Fortbestand der kleingärtnerischen Gemeinnützigkeit durch. Fragen zum Baumschutz können hier auch beantwortet werden.

Kontaktadressen

Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege
Uta Bach
Sachbearbeiterin
Planung
Am Westfriedhof 2, 18050 Rostock
Zimmer: 2.29
Telefon: 0381 381-8507
Telefax: 0381 381-8591
E-Mail: senden


Weiterführende Links

Verband der Gartenfreunde der Hansestadt Rostock.e.V. (Rahmengartenordnung, Laubenordnung), Lesefassung
Bundeskleingartengesetz-BKleingG (Lesefassung)

Downloads

Faltblatt 'Naturnaher Kleingarten' (application/pdf 6.6 MB)
Rostocker Kleingärten-Ein Stück Natur in der Stadt (2013) (application/pdf 2.7 MB)

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