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Maklererlaubnis

Wer gewerbsmäßig Grundstücke, Immobilien, Darlehen vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen, Finanzdienstleistungen vermitteln, Anlagenberatung betreiben, Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene und fremde Rechnung mit Vermögenswerten Dritter vorbereiten oder durchführen oder als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung wirtschaftlich vorbereiten und durchführen will, bedarf gemäß § 34 c Gewerbeordnung (GewO) der Erlaubnis der zuständigen Behörde.

Unterlagen:

  • Antragsformular
  • Personalausweis
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Gewerbezentralregisterauszug
  • Bescheinigung in Steuersachen (bei Gesellschaften für jeden Geschäftsführer und die Gesellschaft)
  • Auskunft aus dem Schuldnerregister und der Insolvenzabteilung des zuständigen Amtsgerichtes
  • Gewerbezentralregisterauszug für die Gesellschaft
  • Handelsregisterauszug
  • Kopie des Gesellschaftervertrages

Die persönliche Vorsprache ist empfehlenswert.

Gebühren:
350,00 EUR

Fristen:
Die Bearbeitungszeit beträgt mindestens zwei Wochen, da weitere Ämter in die Entscheidungsfindung einbezogen werden müssen.

Kontaktadressen

Stadtamt
Anja Hensel
Sachbearbeiterin
Gewerbeangelegenheiten
Charles-Darwin-Ring 6, 18059 Rostock
Zimmer: 141
Telefon: 0381 381 3210
Telefax: 0381 381 3284
E-Mail: senden

Sprechzeiten:
Montag: 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 09:00 - 17:30 Uhr
Donnerstag: 09:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung


Weiterführende Links

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 34 c Gewerbeordnung

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