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Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Briefwahl bei der Stichwahl des Oberbürgermeisters am 16. Juni 2019

Briefwahl in Rostock
Briefwahl in Rostock

Am 16. Juni 2019 findet in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock die Stichwahl des Oberbürgermeisters statt. 

Für die:

  • Stichwahl des Oberbürgermeisters sind rund 175.000 Einwohnerinnen und Einwohner

wahlberechtigt.

Bei der Stichwahl ist nur wahlberechtigt, wer am Wahltag (26. Mai 2019) und am Stichwahltag (16. Juni 2019) die Wahlrechtsvoraussetzungen nach § 4 Absatz 2 Satz 1 LKWG M-V erfüllt.

Mit den folgenden Hinweisen möchten wir Sie über die Briefwahl bei der bevorstehenden Stichwahl informieren. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Wählerverzeichnis- und Briefwahlstelle.

ACHTUNG FÜR ALLE WÄHLER, die am 26. Mai 2019 per Briefwahl gewählt haben:      

Bitte stellen Sie keinen Antrag, denn Sie erhalten die Unterlagen von Amts wegen zugestellt.  

Ein erneuter Antrag ist nicht notwendig!

Der Versand der Unterlagen erfolgt ab 31. Mai 2019 umgehend nach der Sitzung des Wahlausschusses zur Feststellung des endgültigen Ergebnisses der Wahl am 26. Mai 2019.

Wahlberechtigte, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten auf Antrag den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen.

Die Antragsstellung hat schriftlich oder mündlich (nicht fernmündlich) zu erfolgen.

Für die Antragsstellung gibt es mehrere Möglichkeiten:

  • Sie können die Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausfüllen, unterschreiben und in einem freigemachten Umschlag an folgende Adresse schicken:

    Hanse- und Universitätsstadt Rostock
    Wählerverzeichnis- und Briefwahlstelle
    Industriestraße 8
    18103 Rostock

    bzw. per Fax an: 0381 381-1830 

    Die Wahlbenachrichtigung wurde Ihnen bei der Wahl im Wahllokal wieder ausgehändigt.

  • Wenn Sie die Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie den Wahlscheinantrag ausfüllen, unterschreiben und ebenfalls an o.g. Adresse schicken.

  • Sie können den Antrag online stellen (Wahlscheinantrag online). Dabei werden Sie auf einen externen Server umgeleitet.

  • Ebenfalls möglich ist ein formloser Antrag. Dieser muss Ihren Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Rostocker Anschrift und die gewünschte Zustellanschrift beinhalten.
    Schriftliche Anträge müssen persönlich unterschrieben werden. Einzige Ausnahme bilden E-Mail-Anträge. Sie sind auch ohne Unterschrift gültig und zu schicken an: briefwahl@rostock.de.
    Bitte beachten Sie, dass Anträge auf Erteilung von Walscheinen nur persönlich gestellt werden dürfen. Wer für einen anderen einen Antrag stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen.
  • Die mündliche Beantragung ist ab 3. Juni 2019 zu den genannten Öffnungszeiten in der Wählerverzeichnis- und Briefwahlstelle möglich.

Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt ab 31. Mai 2019. Die Unterlagen werden weltweit an jede gewünschte Adresse geschickt.

Ihre Wahlbriefe müssen spätestens am Tag der Stichwahl (16. Juni 2019) um 18.00 Uhr in der Wählerverzeichnis- und Briefwahlstelle vorliegen.
Später eingehende Wahlbriefe werden nicht mehr berücksichtigt.

BITTE BEACHTEN SIE DIE POSTLAUFZEITEN!

Die Briefwahlunterlagen kann man in der Wählerverzeichnis- und Briefwahlstelle direkt abholen bzw. abgeben. Auch die Durchführung der Briefwahl ist dort möglich.

Sie erreichen die Wählerverzeichnis- und Briefwahlstelle der Hanse- und Universitätsstadt Rostock wie folgt:

Industriestraße 8 / 2. Etage rechts
Rostock / OT Schmarl

Buslinien: 38 und 39 Haltestelle "Siemens"

Tel.:       0381 381-1820, -1821
Fax:       0381 381-1830
E-Mail:  briefwahl@rostock.de

Die Wählerverzeichnis- und Briefwahlstelle hat ab 3. Juni 2019 geöffnet:

    • Montag, 3. Juni 2019                             von 8.30 Uhr bis 15.00 Uhr
    • Dienstag, 4. Juni 2019                           von 8.30 Uhr bis 18.00 Uhr
    • Mittwoch, 5. Juni 2019                          von 8.30 Uhr bis 15.00 Uhr
    • Donnerstag, 6. Juni 2019                      von 8.30 Uhr bis 18.00 Uhr
    • Freitag, 7. Juni 2019                              von 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr

    • Dienstag, 11. Juni 2019                         von 8.30 Uhr bis 18.00 Uhr
    • Mittwoch, 12. Juni 2019                        von 8.30 Uhr bis 15.00 Uhr
    • Donnerstag, 13. Juni 2019                    von 8.30 Uhr bis 18.00 Uhr
    • Freitag, 14. Juni 2019                            von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr

    • Samstag, 15. Juni 2019                         von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
    • Sonntag, 16. Juni 2019                         von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Wahlscheine und Briefwahlunterlagen können bis zum 14. Juni 2019 um 12.00 Uhr beantragt werden.

Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung ist eine Beantragung am Tag der Stichwahl bis 15.00 Uhr möglich.

BITTE BEACHTEN SIE DIE POSTLAUFZEITEN!