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Volksinitiative / Volksbegehren / Volksentscheid

Wahlberechtigte Bürger des Landes Mecklenburg-Vorpommern haben das Recht mittels einer Volksinitiative, dem Landtag Vorlagen zu unterbreiten, die Gegenstände der politischen Willensbildung oder begründete Gesetzentwürfe beinhalten. Der Antrag auf Zulassung einer Volksinitiative ist dem Landtagspräsidenten vorzulegen. Er muss die Bezeichnung des politischen Gegenstandes oder den begründeten Gesetzesentwurf beinhalten. Der Antrag muss von mindestens 15.000 Bürgern unterzeichnet sein und es müssen drei Vertreter benannt sein, die dazu verbindliche Erklärungen abgeben können. Der Landtagspräsident veranlasst, dass die zugelassene Volksinitiative in der nächstmöglichen Landtagssitzung behandelt wird.

Volksbegehren bedeutet ein Recht des Volkes zu Beteiligung an der Gesetzgebung. Damit können wahlberechtigte Bürger dem Landtag einen Gesetzesentwurf zur Beschlussfassung vorlegen. Der Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens ist dem Landtagspräsidenten vorzulegen. Er muss einen ausgearbeiteten und begründeten Gesetzesentwurf beinhalten. Der Antrag muss von mindestens 140.000 Bürgern unterzeichnet sein und es müssen drei Vertreter benannt sein, die dazu verbindliche Erklärungen abgeben können. Der Landtagspräsident veranlasst, dass das zugelassene Volksbegehren in der nächstmöglichen Landtagssitzung behandelt wird.

Über einen Volksentscheid werden den wahlberechtigten Bürgern des Landes Mecklenburg-Vorpommern Gesetzesentwürfe zur Abstimmung vorgelegt. Ein Volksentscheid wird durchgeführt, wenn ein durch Volksbegehren eingebrachter Gesetzesentwurf durch den Landtag abgelehnt wird. Andererseits kann der Landtag den Bürgern Mecklenburg-Vorpommerns einen eigenen Gesetzesentwurf zur Entscheidung vorlegen.

Die Abstimmung wird in den Gemeinden, hier in der Hansestadt Rostock, durchgeführt. Jeder Stimmberechtigte hat eine Stimme. Er stimmt entweder mit "ja" oder "nein" bzw. kennzeichnet den Gesetzesentwurf für den er sich entscheidet. Ein Gesetzesentwurf ist angenommen, wenn die Mehrheit der Abstimmenden, jedoch mindestens ein Drittel der Wahlberechtigten, diesem zugestimmt haben.

In Mecklenburg-Vorpommern wurde 1994 die Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern per Volksentscheid mit 60,1 % Ja-Stimmen angenommen.

Ergebnis in der Hansestadt Rostock: Ja-Stimmen: 49,2 % Nein-Stimmen: 50,8 %.


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