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Gebäudeeinmessungen

Um das Liegenschaftskataster auf einem aktuellen Stand zu halten, sind die jeweiligen Grundstücks- und Gebäudeeigentümer gemäß Vermessungs- und Katastergesetz Mecklenburg Vorpommern verpflichtet, die Einmessung neu errichteter oder in ihrem Grundriss veränderter Gebäude zu veranlassen.

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Grenzfeststellungen, Grenzwiederherstellungen, Abmarkungen

Wenn Sie sich die Grenzen Ihres Flurstücks in der Örtlichkeit anzeigen lassen möchten, ist hierzu, abhängig vom Einzelfall, eine Grenzfeststellung oder eine Grenzwiederherstellung erforderlich.

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Bildung neuer Flurstücke

Zur Bildung neuer Flurstücke werden neue Flurstücksgrenzen in der Örtlichkeit festgelegt, so dass die entstehenden neuen Flurstücke Gegenstand eines Rechtsgeschäfts werden können. Flurstücksbildungen können bei allen in Mecklenburg-Vorpommern zugelassenen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren und bei den Kataster- und Vermessungsämtern beantragt werden.

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