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Zivildienst und Freiwilliges Ökologisches Jahr

Allgemeine Bedingungen für den Zivildienst

  • Dienstzeit 9 Monate
  • Ableistung nur von anerkannten Kriegsdienstverweigerern möglich
  • Einberufung erfolgt durch das Bundesamt für den Zivildienst in Köln

Allgemeine Bedingungen für das Freiwillige Ökologische Jahr

  • Dienstzeit 12 Monate
  • Absolvierung durch Jugendliche, junge Frauen und Männer im Alter zwischen 16 und 27 Jahren und Kriegsdienstverweigerer möglich
  • Einstellung erfolgt durch das FÖJ-Regionalbüro in Greifswald

Tätikeitsbeschreibung für beide Ersatzleistungen:

Gärtnerische Tätigkeiten und Hilfsarbeiten in der Pflege und Unterhaltung wie:

  • manuelle Säuberungs- und Beräumungsarbeiten in Vegetationsflächen sowie auf Rasen-, Wege- und Platzflächen
  • Pflegemaßnahmen an Gehölzen
  • Rasenmahd
  • Laubberäumung
  • Be- und Entladearbeiten
  • Winterdienstarbeiten
  • Reparaturarbeiten an Ausstattungselementen

Einsatzorte für beide Ersatzleistungen :

  • in den öffentlichen Grünanlagen und auf Spielplätzen der HRO
  • oder in den öffentlichen Grünanlagen auf den kommunalen Friedhöfen der HRO

Kontaktadressen

Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege
Katrin Niemann
Sachbearbeiterin
Ressourcenverwaltung
Am Westfriedhof 2, 18050 Rostock
Zimmer: 2.22
Telefon: 0381 381 8547
Telefax: 0381 381 8590
E-Mail: senden


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