Zivildienst und Freiwilliges Ökologisches Jahr
Allgemeine Bedingungen für den Zivildienst
- Dienstzeit 9 Monate
- Ableistung nur von anerkannten Kriegsdienstverweigerern möglich
- Einberufung erfolgt durch das Bundesamt für den Zivildienst in Köln
Allgemeine Bedingungen für das Freiwillige Ökologische Jahr
- Dienstzeit 12 Monate
- Absolvierung durch Jugendliche, junge Frauen und Männer im Alter zwischen 16 und 27 Jahren und Kriegsdienstverweigerer möglich
- Einstellung erfolgt durch das FÖJ-Regionalbüro in Greifswald
Tätikeitsbeschreibung für beide Ersatzleistungen:
Gärtnerische Tätigkeiten und Hilfsarbeiten in der Pflege und Unterhaltung wie:
- manuelle Säuberungs- und Beräumungsarbeiten in Vegetationsflächen sowie auf Rasen-, Wege- und Platzflächen
- Pflegemaßnahmen an Gehölzen
- Rasenmahd
- Laubberäumung
- Be- und Entladearbeiten
- Winterdienstarbeiten
- Reparaturarbeiten an Ausstattungselementen
Einsatzorte für beide Ersatzleistungen :
- in den öffentlichen Grünanlagen und auf Spielplätzen der HRO
- oder in den öffentlichen Grünanlagen auf den kommunalen Friedhöfen der HRO
Kontaktadressen
Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege
Katrin Niemann
Sachbearbeiterin
Ressourcenverwaltung
Am Westfriedhof 2, 18050 Rostock
Zimmer: 2.22
Telefon: 0381 381 8547
Telefax: 0381 381 8590
E-Mail: senden

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