Die Fortführung der Personenstandsregister im Standesamt ist seit dem 01.01.2009 zeitlich begrenzt. Es gelten folgende Fristen:
Nach Ablauf der Fristen werden die Personenstandsregister und die Sammelakten an das Stadtarchiv Rostock übergeben und fallen dann unter die üblichen datenschutzrechtlichen Vorschriften für die Archivverwaltung.
Sie erhalten im Standesamt folgende Urkunden und Auskünfte:
Die Personenstandsregister enthalten persönliche Daten, die einem strengen Datenschutz unterliegen. Die Erteilung von Personenstandsurkunden und Auskünften richtet sich nach den §§ 62 bis 66 des Personenstandsgesetzes.
mit Brief, Fax formlos mit folgenden Angaben:
Für die Begleichung der Gebühr erhalten Sie mit der Urkunde einen Bescheid und können den Betrag überweisen.