Die Fortführung der Personenstandsregister im Standesamt ist seit dem 01.01.2009 zeitlich begrenzt. Es gelten folgende Fristen:

  • Geburtsregister 110 Jahre
  • Eheregister und Lebenspartnerschaftsregister 80 Jahre (Lebenspartnerschaftsregister gibt es erst seit dem 01.08.2001)
  • Sterberegister 30 Jahre

Nach Ablauf der Fristen werden die Personenstandsregister und die Sammelakten an das Stadtarchiv Rostock übergeben und fallen dann unter die üblichen datenschutzrechtlichen Vorschriften für die Archivverwaltung.

Sie erhalten im Standesamt folgende Urkunden und Auskünfte:

  • Geburtsurkunden
  • Eheurkunden
  • Lebenspartnerschaftsurkunden
  • Sterbeurkunde
  • Beglaubigte Abschriften aus den Personenstandsregistern
  • mehrsprachige Geburts-, Ehe- oder Sterbeurkunde
  • Bescheinigung über Namensänderungen (z.B. Wiederannahme Geburtsname nach Scheidung)
  • Auskunft aus den Personenstandsbüchern
  • Auskunft aus den Sammelakten zu den Personenstandsbüchern

Die Personenstandsregister enthalten persönliche Daten, die einem strengen Datenschutz unterliegen. Die Erteilung von Personenstandsurkunden und Auskünften richtet sich nach den §§ 62 bis 66 des Personenstandsgesetzes.

Berechtigt ist:

  • der Betroffene selbst
  • sein Ehegatte oder Lebenspartner (nicht bei geschiedener Ehe oder aufgelöster Lebenspartnerschaft)
  • Kinder, Enkel, Urenkel usw. der betroffenen Person
  • Eltern, Großeltern, Urgroßeltern usw. der betroffenen Person
  • Geschwister bei berechtigtem Interesse (nur für Geburts- und Sterbeurkunde, sonst nachfolgende Punkte beachten)
  • derjenige, der eine schriftliche Vollmacht der berechtigten Personen vorlegt
  • derjenige, der ein rechtliches Interesse an der Urkunde glaubhaft machen kann (Wir behalten uns vor entsprechende Nachweise zu verlangen)

 

 

Persönlich

  • Eine persönliche Vorsprache ist derzeit nicht möglich.

Online

  • Urkundenservice (siehe weiterführende Links)

Schriftlich

  • Mit Hilfe unseres Vordruckes, den Sie von dieser Seite herunterladen können. (s. Downloads)
  • das Formular ausdrucken, ausfüllen, unterschreiben und per Fax, Mail oder Post dem Standesamt zusenden

mit Brief, Fax formlos mit folgenden Angaben:

  • Art der Urkunde (z. B. Geburtsurkunde, beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister). Informieren Sie sich bitte vorher dort, wo die Vorlage der Urkunde verlangt wird, welche Ausfertigung Sie benötigen
  • Vor- und Familiennamen gegebenenfalls Geburtsnamen der beurkundeten Person
  • Datum der Eheschließung, der Lebenspartnerschaft, der Geburt oder des Sterbefalls
  • Verwendungszweck

Für die Begleichung der Gebühr erhalten Sie mit der Urkunde einen Bescheid und können den Betrag überweisen.