• Verbeamtungsuntersuchung
  • Kurnotwendigkeit, Sanatoriums Behandlungen
    • Zur Überprüfung der Notwendigkeit einer Kur-/ Rehamaßnahme sollte im Vorfeld der Beihilfeantrag gestellt sein.
    • Die Aufforderung zur amtsärztlichen Untersuchung erfolgt in der Regel durch die Beihilfestelle (wenn vorhanden mitbringen)
    • Aktuelle Befunde der behandelnden Fachärzte sind mitzubringen
    • Der vom behandelnden Arzt ausgefüllte Bogen „Antrag für medizinische Rehabilitationsmaßnahmen“ ist mitzubringen.
  • Dienstfähigkeitsuntersuchung 
  • Prüfungsunfähigkeit
    • Zur Überprüfung der Prüfungsfähigkeit / Fristverlängerung muss eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mit Diagnose(n) des behandelnden Arztes vorgelegt werden.
    • Die Arbeitsunfähigkeit muss spätestens am Tag der Prüfung bescheinigt werden.
    • Die telefonische Terminvereinbarung muss direkt nach Feststellung der Arbeitsunfähigkeit erfolgen.
    • Rückwirkende Atteste können nicht ausgestellt werden.
    • Der Wohnsitz muss in Rostock gemeldet sein.
    • Gebühr: 30€ (außer für SchülerInnen an allgemeinbildenden Schulen)
  • Sportbefreiungen 
    • Zur Ausstellung einer Sportbefreiung benötigen wir einen aktuellen Befund des behandelnden Facharztes.
    • Die notwendige Dauer und die Angabe für welche Sportarten die Sportbefreiung notwendig ist, sollte angegeben werden.
    • Der Wohnsitz muss in Rostock gemeldet sein.
    • Gebühr: 30€ (außer für SchülerInnen an allgemeinbildenden Schulen)
  • Haftfähigkeit
  • Vernehmungsfähigkeit
  • Verhandlungsfähigkeit
  • Abstammungsgutachten
  • Begutachtungen nach Asylbewerberleistungsgesetz
  • Begutachtungen nach SGB XII
  • Untersuchungen nach §3 Abs. 4 TVöD und §3 Abs. 5 TV-L