- Verbeamtungsuntersuchung
- Kurnotwendigkeit, Sanatoriums Behandlungen
- Zur Überprüfung der Notwendigkeit einer Kur-/ Rehamaßnahme sollte im Vorfeld der Beihilfeantrag gestellt sein.
- Die Aufforderung zur amtsärztlichen Untersuchung erfolgt in der Regel durch die Beihilfestelle (wenn vorhanden mitbringen)
- Aktuelle Befunde der behandelnden Fachärzte sind mitzubringen
- Der vom behandelnden Arzt ausgefüllte Bogen „Antrag für medizinische Rehabilitationsmaßnahmen“ ist mitzubringen.
- Dienstfähigkeitsuntersuchung
- Prüfungsunfähigkeit
- Zur Überprüfung der Prüfungsfähigkeit / Fristverlängerung muss eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mit Diagnose(n) des behandelnden Arztes vorgelegt werden.
- Die Arbeitsunfähigkeit muss spätestens am Tag der Prüfung bescheinigt werden.
- Die telefonische Terminvereinbarung muss direkt nach Feststellung der Arbeitsunfähigkeit erfolgen.
- Rückwirkende Atteste können nicht ausgestellt werden.
- Der Wohnsitz muss in Rostock gemeldet sein.
- Gebühr: 30€ (außer für SchülerInnen an allgemeinbildenden Schulen)
- Sportbefreiungen
- Zur Ausstellung einer Sportbefreiung benötigen wir einen aktuellen Befund des behandelnden Facharztes.
- Die notwendige Dauer und die Angabe für welche Sportarten die Sportbefreiung notwendig ist, sollte angegeben werden.
- Der Wohnsitz muss in Rostock gemeldet sein.
- Gebühr: 30€ (außer für SchülerInnen an allgemeinbildenden Schulen)
- Haftfähigkeit
- Vernehmungsfähigkeit
- Verhandlungsfähigkeit
- Abstammungsgutachten
- Begutachtungen nach Asylbewerberleistungsgesetz
- Begutachtungen nach SGB XII
- Untersuchungen nach §3 Abs. 4 TVöD und §3 Abs. 5 TV-L