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Stand: 20.04.2023, 10:10:28 Uhr

Herzlich Willkommen in Rostock!

Bürgerschaftspräsidentin Regine Lück begrüßen alle vor dem Krieg in der Ukraine Geflüchteten in Rostock:

"Alle Menschen haben ein Recht auf Frieden. Der russische Angriff auf die Ukraine macht uns fassungslos, wütend und traurig. Die Rostocker*innen begleiten das Schicksal der Menschen in der Ukraine mit großer Anteilnahme. Sie engagieren sich als ehrenamtliche Helfende in zahlreichen Vereinen der Stadt und stellen Angebote für geflüchtete ukrainische Familien bereit.

Wir alle sind in Gedanken bei den Menschen, die derzeit vor Ort in der Ukraine sind und heißen alle herzlich willkommen, denen die Flucht aus den Kriegsgebieten gelungen ist. Wir werden alles dafür tun, dass Sie in Rostock gut aufgenommen werden."

Kontakt für Geflüchtete:

Amt für Soziales und Teilhabe

Tel. +49 381 381-5501
E-Mail: aufnahme@rostock.de

Ankommen in Rostock 

1. Anmeldung in Rostock

Sonstige Anmeldung:
Wer privat oder in eigenem Wohnraum untergebracht ist, meldet sich über dieses Formular 140.4 KB online über aufnahme@rostock.dean (bitte in pdf-Format oder als Foto) oder gibt das ausgefüllte Formular 140.4 KB persönlich ab bei:

Amt für Soziales und Teilhabe
Hans-Fallada-Str. 1
18069 Rostock

Anmeldung in der Notunterkunft Industriestraße:
Gilt nur für ankommende Personen aus der Ukraine, die keine Unterbringung in Rostock haben.

Was?

  • Aufnahme der Personen durch Mitarbeiter*innen des DRK
  • ggfls. Identifikationsprüfung
  • Corona-Test

Wo?

Notunterkunft (NU) Industriestraße
Industriestraße 12
18106 Rostock Schmarl
Tel.  0173 6200368

Anfahrt: siehe Link zu GoogleMaps

Servicezeiten für die Antragstellung:
montags bis freitags: 9 bis 15 Uhr

Servicezeit für die Notaufnahme in der Industriestraße:
täglich 24 Stunden

Hinweise

  • Die Notunterkunft Industriestraße gilt aktuell als Notaufnahme für alle, die keine Unterbringungsmöglichkeit in Rostock haben.
  • Nach Anmeldung: selbstständige Organisation einer privaten Unterbringung oder Unterbringung in Unterkünften der Stadt.
  • Wenn möglich mit Dolmetscher kommen.

2. Beantragung von Leistungen

  • Personen aus der Ukraine können sofort nach ihrer Einreise Leistungen beantragen
  • Leistungen sind vom jeweiligen Status der Personen abhängig
  • Asylbewerberleistungen werden vom Amt für Jugend, Soziales und Asyl erbracht
  • Arbeitslosengeld II und verbundene Leistungen werden vom Hanse Jobcenter erbracht

Beantragung von Leistungen nach dem AsylbLG

  • Grundlage Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
  • Hilfe für den Lebensunterhalt
  • Kosten der Unterkunft und Heizung
  • Krankenhilfe
  • sonstige Leistungen (bitte immer benennen)

Beantragung von Leistungen nach dem SGB II

  • Grundlage: Sozialgesetzbuch II (SGBII)
  • geplanter Rechtskreiswechsel von Personen im AsylbLG ins SGBII (zum 01.06.2022)
  • Arbeitslosengeld II (ALGII) Leistungsgewährung durch das Hanse Jobcenter Rostock

Wo?

Persönliche Vorsprache zur Antragstellung ist nicht notwendig.

Leistungen nach dem AsylbLG:

Postadresse:
Amt für Jugend, Soziales und Asyl
Hans-Fallada-Str. 1
18069 Rostock
E-Mail: asyl@rostock.de

Leitungen nach dem SGBII:

Besucheradresse

Hanse-Jobcenter Rostock
Erich-Schlesinger-Str. 35
18059 Rostock
Tel: 0381 4611443                                                                                                                         

E-Mail: Hanse-Jobcenter-Rostock@jobcenter-ge.de

Hinweise AsylbLG

  • Vorsprache momentan nur bei dringender Notwendigkeit
  • ansonsten mit Termin
  • Anträge können direkt an das Amt für Jugend, Soziales und Asyl gesendet werden.
  • Eine persönliche Vorsprache zur Antragstellung ist nicht notwendig
  • Anträge zu finden unter dem Reiter "Formulare"
  • eventuell erfolgt aber eine Einladung
  • Benötigte Unterlagen: Antrag Leistungen AsylbLG und Kopie Ausweisdokumente; unbedingt Kontaktdaten mit angeben
  • Kosten der Unterkunft müssen auf Angemessenheit geprüft werden
  • Informationen hierzu finden Sie unter "Downloads"
  • personalisierte Wohnraumangebote bitte per E-Mail an asylunterkunft@rostock.de

Hinweise SGBII

  • Antragstellung ab sofort möglich
  • Verlinkung zu den Onlineanträgen unter dem Reiter "Formulare"
  • Voraussetzungen zur Beantragung:
  • Registrierung im Ausländerzentralregister (AZR)
  • Vorlage einer Fiktionsbescheinigung oder eines Aufenthaltstitels gemäß §24 AufenthG
  • vorteilhaft: Bereithaltung einer deutschen Bankverbindung zur Auszahlung der Leistungen
  • Bescheinigung zur Mitgliedschaft einer frei gewählten Krankenkasse

3. Registrierung bei der Ausländerbehörde

www.rostock.de/migrationsamt

Was?

Anmeldung beim Migrationsamt - Aufenthaltserlaubnis

  • Vornahme einer Registrierung
  • Beratung zur Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis
  • Erkennungsdienstliche Behandlung

Wo?

Migrationsamt Rostock
Neuer Markt 3
18055 Rostock
Tel. +49 381 381-2251
E-Mail: migrationsamt.asyl@rostock.de

Registrierung bei der Ausländerbehörde:

www.rostock.de/migrationsamt

4. Wohnort Anmeldung

  • Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich anmelden.
  • Ukrainische Staatsbürger*innen, die in Rostock bleiben wollen, müssen sich unter der Adresse (private oder öffentlichen Unterkunft) in den Ortsämtern der Stadt anmelden.

Wo?

Ortsamt Nordwest 1
A.-Tischbein-Str. 48
18109 Rostock
Tel.+49 381 381-2869
Email: ortsamtnw1@rostock.de

Ortsamt Nordwest 2
Warnowallee 30 18107 Rostock
Tel. 0381 381-3123, -3104
Email: ortsamtnw2@rostock.dee

Ortsamt West
Goerdelerstraße 53
18069 Rostock
Tel. 0381 381-2805, -2804
Email: ortsamtwest@rostock.de

Ortsamt Mitte
Neuer Markt 1a
18055 Rostock Tel. 0381 381-2234, -2241
Email: ortsamtmitte@rostock.de

Ortsamt Ost
J.- Nehru-Str. 33,
18147 Rostock
Tel. 0381 381-5204, -5208
Email: ortsamtost@rostock.de

Hinweise

Für die Anmeldung kann ein Online-Termin auf der Internetseite rostock.de gebucht werden.
Für größere Personengruppen finden konzentrierte Anmeldungen außerhalb der regulären Öffnungszeiten statt.
Hierzu sind bitte die Ortsämter zu kontaktieren.

Benötigte Unterlagen:
Reisepass und Wohnungsgeberbestätigung oder Inlandspass mit anerkannter deutscher Übersetzung und Wohnungsgeberbestätigung.
Es ist eine persönliche Vorsprache erforderlich.

Soziale Betreuung Geflüchteter

Soziale Betreuung Geflüchteter

Was?

  • Hilfe bei Antragsstellungen
  • Beratung zu Rechten und Pflichten
  • Unterstützung bei der Integration
  • Vermittlung zu anderen Stellen

Wo?

Amt für Jugend, Soziales und Asyl
Sachgebiet Integration
Hans-Fallada-Str. 1
18069 Rostock

Telefon: 0381 381-5057
Telefax: 0381 381-5060
E-Mail: senden

Beschulung von geflüchteten Kindern und Jugendlichen aus den ukrainischen Kriegsgebieten

Schulverwaltungsamt

Hilfe für Geflüchtete

Linktipps:

Häufig gestellte Fragen

Ukrainer*innen, die im Besitz eines biometrischen Nationalpasses sind, dürfen sich 90 Tage visafrei in der Bundesrepublik aufhalten. Auch Ukrainer*innen, die im Besitz eines Schengenvisums sind, dürfen sich meist für 90 Tage hier aufhalten. Folglich können sie ungehindert einreisen, auch z.B. über Polen und mit Hilfe von Privatpersonen.

Sollten derartige Dokumente nicht vorliegen und dennoch eine Einreise erfolgen, würde es sich dabei um eine illegale Einreise handeln, wenn nicht unverzüglich ein Asylantrag gestellt wird.

Sollten Ukrainer*innen im Besitz eines Nationalpasses bzw. eines Schengenvisums sein, dürfen sie bei Privatpersonen leben. Sollte ein Asylantrag gestellt worden sein, besteht eine Wohnsitzauflage für eine Erstaufnahmeeinrichtung.

Ukrainer*innen, die sich hier für einen Kurzaufenthalt visafrei bzw. mit einem Schengenvisum aufhalten, dürfen grundsätzlich keiner Erwerbstätigkeit nachgehen. Das Gesetz lässt hier einige Ausnahmen zu. Dabei handelt es sich jedoch um Berufsgruppen wie Journalisten, Berufssportler usw.

Sollte ein Asylantrag gestellt werden, besteht während der grundsätzlich maximal 18 Monate dauernden Wohnverpflichtung in einer Erstaufnahmeeinrichtung ein absolutes Erwerbstätigkeitsverbot für die ersten neun Monate. Danach kann eine Beschäftigung zugelassen werden. Meist erfolgt aber bereits nach ca. drei Monaten eine Verteilung auf die Kommunen, so dass die Erwerbstätigkeit früher gestattet werden kann.

Ukrainer*innen, die im Besitz eines biometrischen Nationalpasses sind, können sich ab dem Tag der Einreise visafrei in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten. Eine Anmeldung beim Einwohnermeldeamt sowie eine Vorstellung bei der Ausländerbehörde sind nicht erforderlich. Dies gilt auch für Ukrainer*innen, die mit einem Schengenvisa einreisen, wobei zu beachten ist, für welchen Zeitraum das Visum ausgestellt wurde.

Aufgrund der derzeitigen Situation in der Ukraine dürfen die Ausländerbehörden aktuell nach Ablauf der 90 Tage eine Aufenthaltserlaubnis für einen weiteren Aufenthalt von 90 Tagen erteilen. Ein solcher Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ist rechtzeitig bei der zuständigen Ausländerbehörde zu stellen, also vor Ablauf der 90 Tage. Zum jetzigen Zeitpunkt ist jedoch noch nicht geklärt, ob für die Erteilung einer solchen Aufenthaltserlaubnis der Lebensunterhalt, einschließlich ausreichender Krankenversicherungsschutz, eigenständig gesichert sein muss. Grundsätzlich sieht das Gesetz keinen Leistungsbezug für diese Personengruppen vor.

Ukrainer*innen, die einen Asylantrag stellen wollen, müssen dies beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge tun. Es erfolgt dann eine Unterbringung in einer Erstaufnahmeeinrichtung.

Nein. Diejenigen, die privat untergekommen sind, können gern in dieser Unterkunft bleiben. Dennoch ist es sinnvoll, sich aus seiner privaten Unterkunft heraus bei der Ausländerbehörde (in Rostock: Migrationsamt) vor Ort registrieren zu lassen. Dies ist Voraussetzung, um zum Beispiel medizinische Behandlungen nicht aus eigener Tasche bezahlen zu müssen oder andere Leistungen in Anspruch nehmen zu können.

Ort für Gespräche -  SBZ Südstadt als Treffpunkt für Flüchtlinge in Rostock

Meldung vom 11.03.2022

Ort für Gespräche - SBZ Südstadt als Treffpunkt für Flüchtlinge in Rostock

Stadtteil- und Begegnungszentrum Südstadt/Biestow-Heizhaus, Tychsenstr. 22
von 10 bis 12 Uhr; Kinder- und Jugendarbeit für Kids ab 6 Jahren Mo, Die und Do von 14 bis 18 Uhr Mehr