Bürgerschaftspräsidentin Regine Lück begrüßen alle vor dem Krieg in der Ukraine Geflüchteten in Rostock:
"Alle Menschen haben ein Recht auf Frieden. Der russische Angriff auf die Ukraine macht uns fassungslos, wütend und traurig. Die Rostocker*innen begleiten das Schicksal der Menschen in der Ukraine mit großer Anteilnahme. Sie engagieren sich als ehrenamtliche Helfende in zahlreichen Vereinen der Stadt und stellen Angebote für geflüchtete ukrainische Familien bereit.
Wir alle sind in Gedanken bei den Menschen, die derzeit vor Ort in der Ukraine sind und heißen alle herzlich willkommen, denen die Flucht aus den Kriegsgebieten gelungen ist. Wir werden alles dafür tun, dass Sie in Rostock gut aufgenommen werden."
Sonstige Anmeldung: Wer privat oder in eigenem Wohnraum untergebracht ist, meldet sich über dieses Formular 140.4 KB online über aufnahme@rostock.dean (bitte in pdf-Format oder als Foto) oder gibt das ausgefüllte Formular140.4 KBpersönlich ab bei:
Amt für Soziales und Teilhabe Hans-Fallada-Str. 1 18069 Rostock
Anmeldung in der Notunterkunft Industriestraße: Gilt nur für ankommende Personen aus der Ukraine, die keine Unterbringung in Rostock haben.
Was?
Aufnahme der Personen durch Mitarbeiter*innen des DRK
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich anmelden.
Ukrainische Staatsbürger*innen, die in Rostock bleiben wollen, müssen sich unter der Adresse (private oder öffentlichen Unterkunft) in den Ortsämtern der Stadt anmelden.
Für die Anmeldung kann einOnline-Terminauf der Internetseite rostock.de gebucht werden. Für größere Personengruppen finden konzentrierte Anmeldungen außerhalb der regulären Öffnungszeiten statt. Hierzu sind bitte die Ortsämter zu kontaktieren.
Benötigte Unterlagen: Reisepass und Wohnungsgeberbestätigung oder Inlandspass mit anerkannter deutscher Übersetzung und Wohnungsgeberbestätigung. Es ist eine persönliche Vorsprache erforderlich.
Ukrainer*innen, die im Besitz eines biometrischen Nationalpasses sind, dürfen sich 90 Tage visafrei in der Bundesrepublik aufhalten. Auch Ukrainer*innen, die im Besitz eines Schengenvisums sind, dürfen sich meist für 90 Tage hier aufhalten. Folglich können sie ungehindert einreisen, auch z.B. über Polen und mit Hilfe von Privatpersonen.
Sollten derartige Dokumente nicht vorliegen und dennoch eine Einreise erfolgen, würde es sich dabei um eine illegale Einreise handeln, wenn nicht unverzüglich ein Asylantrag gestellt wird.
Sollten Ukrainer*innen im Besitz eines Nationalpasses bzw. eines Schengenvisums sein, dürfen sie bei Privatpersonen leben. Sollte ein Asylantrag gestellt worden sein, besteht eine Wohnsitzauflage für eine Erstaufnahmeeinrichtung.
Ukrainer*innen, die sich hier für einen Kurzaufenthalt visafrei bzw. mit einem Schengenvisum aufhalten, dürfen grundsätzlich keiner Erwerbstätigkeit nachgehen. Das Gesetz lässt hier einige Ausnahmen zu. Dabei handelt es sich jedoch um Berufsgruppen wie Journalisten, Berufssportler usw.
Sollte ein Asylantrag gestellt werden, besteht während der grundsätzlich maximal 18 Monate dauernden Wohnverpflichtung in einer Erstaufnahmeeinrichtung ein absolutes Erwerbstätigkeitsverbot für die ersten neun Monate. Danach kann eine Beschäftigung zugelassen werden. Meist erfolgt aber bereits nach ca. drei Monaten eine Verteilung auf die Kommunen, so dass die Erwerbstätigkeit früher gestattet werden kann.
Ukrainer*innen, die im Besitz eines biometrischen Nationalpasses sind, können sich ab dem Tag der Einreise visafrei in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten. Eine Anmeldung beim Einwohnermeldeamt sowie eine Vorstellung bei der Ausländerbehörde sind nicht erforderlich. Dies gilt auch für Ukrainer*innen, die mit einem Schengenvisa einreisen, wobei zu beachten ist, für welchen Zeitraum das Visum ausgestellt wurde.
Aufgrund der derzeitigen Situation in der Ukraine dürfen die Ausländerbehörden aktuell nach Ablauf der 90 Tage eine Aufenthaltserlaubnis für einen weiteren Aufenthalt von 90 Tagen erteilen. Ein solcher Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ist rechtzeitig bei der zuständigen Ausländerbehörde zu stellen, also vor Ablauf der 90 Tage. Zum jetzigen Zeitpunkt ist jedoch noch nicht geklärt, ob für die Erteilung einer solchen Aufenthaltserlaubnis der Lebensunterhalt, einschließlich ausreichender Krankenversicherungsschutz, eigenständig gesichert sein muss. Grundsätzlich sieht das Gesetz keinen Leistungsbezug für diese Personengruppen vor.
Ukrainer*innen, die einen Asylantrag stellen wollen, müssen dies beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge tun. Es erfolgt dann eine Unterbringung in einer Erstaufnahmeeinrichtung.
Nein. Diejenigen, die privat untergekommen sind, können gern in dieser Unterkunft bleiben. Dennoch ist es sinnvoll, sich aus seiner privaten Unterkunft heraus bei der Ausländerbehörde (in Rostock: Migrationsamt) vor Ort registrieren zu lassen. Dies ist Voraussetzung, um zum Beispiel medizinische Behandlungen nicht aus eigener Tasche bezahlen zu müssen oder andere Leistungen in Anspruch nehmen zu können.
Meldung vom 11.03.2022
Ort für Gespräche - SBZ Südstadt als Treffpunkt für Flüchtlinge in Rostock
Stadtteil- und Begegnungszentrum Südstadt/Biestow-Heizhaus, Tychsenstr. 22
von 10 bis 12 Uhr; Kinder- und Jugendarbeit für Kids ab 6 Jahren Mo, Die und Do von 14 bis 18 Uhr Mehr